16 / 100

Kosten einer Lebenspartnerschaft-Aufhebung

Kosten einer Lebenspartnerschaft Aufhebung

Wie können die Kosten einer Partnerschaftsaufhebung verringert werden?

Rechtsanwaltsgebühren fallen im Aufhebungsverfahren für jeden beauftragten Rechtsanwalt an, so dass, wenn beide Partner anwaltlich vertreten sind,Gebühren für zwei Rechtsanwälte zahlbar sind. Wenn die Partner sich über die wesentlichen Fragen der Trennung und Aufhebung einig sind, kann es ausreichen, wenn nur einer der Partner einen Rechtsanwalt beauftragt. Die Kosten für einen zweiten Rechtsanwalt können über eine solche einvernehmliche Aufhebung der Lebenspartnerschaft vermieden werden. Das Gesetz schreibt vor, dass der Aufhebungsantrag nur durch einen Rechtsanwalt gestellt werden darf. Eine Aufhebung der Lebenspartnerschaft ohne Anwalt ist also nicht möglich. Daher muss derjenige Partner, der die Aufhebung beantragt, einen Rechtsanwalt beauftragen. Der andere Partner muss nicht unbedingt durch einen Rechtsanwalt vertreten werden.

Bei einer einvernehmlichen Aufhebung der Lebenspartnerschaft besteht die Möglichkeit, den Streitwert um 25 Prozent zu reduzieren. Die Streitwertreduzierung wird von den meisten Gerichten akzeptiert. Ich werde daher bei einer Beauftragung versuchen, im Falle einer einvernehmlichen Partnerschaftsaufhebung die Kosten zu reduzieren.

Antrag auf Prozesskostenhilfe für die Scheidung online herunterladen

Sollten Sie über kein Einkommen oder geringes Einkommen verfügen, haben Sie ggf. Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe. Dann werden die Anwalts- und Gerichtskosten vom Staat getragen. Ob dies für Sie in Betracht kommt, können Sie mit der Excel-Datei „Verfahrenskostenhilfe-Berechnung“ unter der Seite „Downloads“ prüfen. Einen Antrag auf Prozeßkostenhilfe können Sie ebenfalls unter Downloads herunterladen. Diesen füllen Sie bitte aus und übersenden mir den Antrag im Original, gemeinsam mit der Partnerschaftsurkunde und der Vollmacht. Sofern Fragen zur Ausfüllung des Formulars bestehen, können Sie mich selbstverständlich anrufen oder mir eine e-mail schicken.

Die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren wird geregelt im RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz), welches für alle Rechtsanwälte gilt. Die Gerichtskosten und die Rechtsanwaltsgebühren richten sich nach dem sogenannten Streitwert. Im RVG wird bestimmt, wie hoch die Gebühren bei einem bestimmten Streitwert sind.

Ermittlung des Streitwertes:

Zur Berechnung des Streitwertes der Scheidung wird das dreifache monatliche Nettoeinkommen der Partner addiert. Hinzu kommt ein Streitwert in Höhe von 10 % des für das Aufhebungsverfahren angesetzten Wertes je Rentenanrecht für die Durchführung des Versorgungsausgleichs. Betrifft das Verfahren eine Lebenspartnerschaft aus der Zeit vor dem 01.01.2005 kann es sein, dass der Versorgungsausgleich nicht stattfindet. Monatliche Kreditraten können evtl. den Streitwert verringern, sofern sie nicht für selbst genutztes Wohneigentum gezahlt werden.
Beispiel Kosten einer streitigen Partnerschaftsaufhebung:

Der Lebenspartner 1 verdient monatlich netto 2.000,00 €, Lebenspartner 2 hat kein Einkommen. Es wird gestritten über Zahlung von Unterhalt und Zugewinnausgleich.
Streitwert:

Aufhebung der Lebenspartnerschaft6.000,00 €
Unterhalt7.200,00 €
Zugewinn10.000,00 €
Versorgungsausgleich1000,00 €
Streitwert gesamt24.200,00 €

Gerichtsgebühren
nach dem „Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen“ (FamGKG): 822,00 Euro

Rechtsanwaltsgebühren
nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG):
Rechtsanwaltsgebühren:
 
1,3 Verfahrensgebühr1.136,20 €
1,2 Terminsgebühr1.048,80 €
Auslagenpauschale20,00 €
Zwischensumme2.205,00 €
19% Mehrwertsteuer418,95 €
Endsumme2.623,95 €

Diese Gebühren fallen für jeden Rechtsanwalt an, also gesamt 5.247,90 €. Kosten der Anwalts- und Gerichtsgebühren gesamt: 6.069,90 €. Beispiel Kosten einer unstreitigen Online-Partnerschaftsaufhebung: Lebenspartner 1 verdient monatlich netto 2.000,– €, Lebenspartner 2 verdient monatlich netto 1.000,– €. Der Streitwert berechnet sich wie folgt: 2.000,– € + 1.000,– = 3.000,– € x 3 = 9.000,– € abzüglich 25 Prozent = 6.750,00 € + 1.000,– € (Mindestwert für den Versorgungsausgleich) = 7.750,00 €. Gerichtsgebühren insgesamt für beide Parteien gemeinsam: 448,00 €

Rechtsanwaltsgebühren:

Verfahrensgebühr: 652,60 Euro
Terminsgebühr: 602,40 Euro
Auslagenpauschale: 20,00 Euro

Zwischensumme: 1.275,00 Euro
19% Mehrwertsteuer: 242,25 Euro

Summe: 1.517,25 Euro

Gesamtkosten Gerichts- und Anwaltsgebühren: 1.965,25 Euro

Den Rest des Textes der nachfolgt mit der Tabelle löschen und stattdessen einfügen:

„Einen kostenlosen Kostenvoranschlag erstellen wir Ihnen gerne.“

Nach oben scrollen

Jetzt Rechtsberatung per Videochat anfordern

Wählen Sie ein Wunschdatum und die Uhrzeit aus. Es handelt sich um einen Wunschtermin, den wir Ihnen gerne – soweit möglich – geben. Unsere Mitarbeiter melden Sich bei Ihnen unter Ihrer o.g. Telefonnummer und teilen mit, ob der Wunschtermin möglich ist. Falls dies nicht der Fall ist, können Sie dan sofort einen anderen Termin mit unseren Mitarbeitern vereinbaren.

Vielen Dank

Hier können Sie sich Ihr Gratis-Infopaket  kostenlos und unverbindlich downloaden

Infopaket anfordern

Ihr Gratis-Infopaket jetzt gleich kostenlos und unverbindlich anfordern! Füllen Sie einfach unser Formular aus und Sie erhalten sofort Ihr Infopaket als PDF-Datei.

Antrag zur Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

Dieses Formular bitte vollständig ausfüllen und absenden.

A. Persönliche Daten der Ehegatten
I. Lebenspartner(in) 1
II. Lebenspartner(in) 2
III. Letzte gemeinsame Adresse
IV. Daten der Begründung der Lebenspartnerschaft
B. Angaben zur Aufhebung der Lebenspartnerschaft
Der Aufhebung der Lebenspartnerschaft stimmt der andere Lebenspartner zu?*
Es gibt einen Lebenspartnerschaftsvertrag bzw. notarielle Trennungsvereinbarung. *
Versorgungsausgleich ausgeschlossen *
Nettoverdienst
Gerichtsgebühren *
Verbindlichkeiten pro Monat (Summe)
C. Weitere Angaben
D. Vollmacht
Hiermit erteile ich Herrn Rechtsanwalt Theo Schmidt, Massenbergstr. 11 in 44787 Bochum, folgende Vollmacht: Herrn Rechtsanwalt Theo Schmidt wird hiermit die Vollmacht zur Vertretung meiner Interessen in meiner Familienrechtsangelegenheit erteilt. Die Vollmacht umfasst die Befugnisse zur Antragstellung auf Scheidung der Ehe, zum Abschluss von Vereinbarungen über Scheidungsfolgen sowie zur Stellung von Anträgen auf Erteilung von Renten- und sonstigen Versorgungsauskünften.

Kostenvoranschlag für Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

Dieses Formular bitte vollständig ausfüllen und via Internet absenden. Sie erhalten dann einen unverbindlichen Kostenvoranschlag über die Höhe der Anwaltsgebühren und Gerichtskosten. Damit haben Sie schon im Vorfeld einen Überblick über die Kosten einer Aufhebung der Lebenspartnerschaft.

Darlehensraten pro Monat (Summe)
Monatliche Darlehensraten ziehen wir bei der Streitwertberechnung vom Einkommen zu Ihren Gunsten ab. Leider akzeptieren die Gerichte keine Kreditraten für Immobilien. Bitte geben Sie in den Feldern Ehefrau und Ehemann die Darlehensrate an die von demjenigen bezahlt werden.
Nur Darlehensraten ohne Raten für Immobilien (keine Miete, Verischerungen usw.)