Bild am Sonntag berichtet

„Wir haben uns scheiden lassen – im Internet“

Fünf Jahre waren Kerstin Ulrich (43) und Olaf Mittelbach (49) miteinander verheiratet. Es gab schöne Jahre, später nicht mehr so gute. Um die Scheidung einzureichen, hat Kerstin Ulrich eine knappe halbe Stunde gebraucht. Sie hat sich zu Hause an ihren Computer gesetzt, die Seite www.scheidung-uebers-internet.de geöffnet, einen Fragebogen ausgefüllt – und auf „Antrag absenden“ gedrückt. Ehemann Olaf gab eine Einverständniserklärung ab. Fünf Monate später waren die kinderlosen Eheleute aus Berlin geschieden. Ihren Bochumer Rechtsanwalt, der die Scheidung bearbeitet hat, haben sie bis heute nicht gesehen. Müssen sie auch nicht, denn die Eheleute haben sich per Mausklick scheiden lassen – im Internet.

„Mein Mann und ich wollten eine einvernehmliche Trennung und außerdem nicht viel Zeit und Geld investieren“, sagt Kerstin Ulrich, „durch die Internet-Scheidung haben wir knapp 300 Euro gespart – und die ständige Rennerei zum Anwalt.“ Scheidung online – inzwischen bieten eine Menge Rechtsanwaltskanzleien diesen Dienst im Internet an. Doch wie funktioniert das überhaupt? „Grundvoraussetzung ist, dass die Eheleute seit einem Jahr getrennt leben und es keinen Streit um Unterhalt oder Kinder gibt“, so Rechtsanwalt Theo Schmidt (43) aus Bochum. Die Daten für den Scheidungsantrag werden dann von den Eheleuten online übermittelt, Heiratsurkunde und Vollmacht per Post nachgereicht. Wer möchte, kann auch telefonisch Kontakt aufnehmen. „Der Anwalt reicht dann die Scheidung bei Gericht ein“, erklärt Experte Theo Schmidt, „nur zum Scheidungstermin müssen die Eheleute persönlich erscheinen. Dabei werden sie von einem örtlichen Anwalt begleitet, den die Internet-Kanzlei stellt und der die Scheidung bezeugt.“ Ein Akt von höchstens 15 Minuten.

Ist eine Online-Scheidung immer günstiger? „Nein, dafür gibt es keine Garantie, da es eine feste Gebührenordnung für Gericht und Anwalt gibt“, so Theo Schmidt, „aber wenn der Aufwand vor Gericht für alle Beteiligten so gering ist, sehen einige Richter die Möglichkeit, den Streitwert bis zu 25 Prozent zu reduzieren – und damit die gesamten Kosten.“ Kerstin Ulrich und ihr Exmann sind mit ihrer Internet-Scheidung zufrieden (Kosten: 1316 Euro). Die Angestellte: „Wenn die Liebe schon nicht hält, dann sollte wenigstens die Scheidung ohne Stress verlaufen.

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Hiermit erteile ich Herrn Rechtsanwalt Theo Schmidt, Massenbergstr. 11 in 44787 Bochum, folgende Vollmacht: Herrn Rechtsanwalt Theo Schmidt wird hiermit die Vollmacht zur Vertretung meiner Interessen in meiner Familienrechtsangelegenheit erteilt. Die Vollmacht umfasst die Befugnisse zur Antragstellung auf Scheidung der Ehe, zum Abschluss von Vereinbarungen über Scheidungsfolgen sowie zur Stellung von Anträgen auf Erteilung von Renten- und sonstigen Versorgungsauskünften.

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