Zustimmung zur Scheidung

Muss der andere Ehegatte der Scheidung zustimmen?

In der Regel kommt es nicht darauf an, ob der andere Ehegatte der Scheidung zustimmt. Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie zerrüttet ist. Dies ist immer der Fall, wenn ein Trennungsjahr abgelaufen ist und beide Ehegatten geschieden werden möchten. Wenn nach Ablauf des Trennungsjahres nur einer der Eheleute geschieden werden möchte, muss das Gericht überprüfen, ob die Ehe zerrüttet ist. Dies wird in der Regel bereits dann angenommen, wenn einer der Eheleute einen neuen Lebensgefährten gefunden hat oder wenn ein heftiger Streit unter den Eheleuten besteht. Falls ausnahmsweise nach Ablauf des Trennungsjahres kein Grund erkennbar ist, warum die Ehe zerrüttet ist, kann ein Scheidungsauftrag erst nach Ablauf von drei Jahren gestellt werden. Nach Ablauf von drei Jahren wird automatisch vermutet, dass die Ehe zerrüttet ist.
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Antrag zur Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

Dieses Formular bitte vollständig ausfüllen und absenden.

A. Persönliche Daten der Ehegatten
I. Lebenspartner(in) 1
II. Lebenspartner(in) 2
III. Letzte gemeinsame Adresse
IV. Daten der Begründung der Lebenspartnerschaft
B. Angaben zur Aufhebung der Lebenspartnerschaft
Der Aufhebung der Lebenspartnerschaft stimmt der andere Lebenspartner zu?*
Es gibt einen Lebenspartnerschaftsvertrag bzw. notarielle Trennungsvereinbarung. *
Versorgungsausgleich ausgeschlossen *
Nettoverdienst
Gerichtsgebühren *
Verbindlichkeiten pro Monat (Summe)
C. Weitere Angaben
D. Vollmacht
Hiermit erteile ich Herrn Rechtsanwalt Theo Schmidt, Massenbergstr. 11 in 44787 Bochum, folgende Vollmacht: Herrn Rechtsanwalt Theo Schmidt wird hiermit die Vollmacht zur Vertretung meiner Interessen in meiner Familienrechtsangelegenheit erteilt. Die Vollmacht umfasst die Befugnisse zur Antragstellung auf Scheidung der Ehe, zum Abschluss von Vereinbarungen über Scheidungsfolgen sowie zur Stellung von Anträgen auf Erteilung von Renten- und sonstigen Versorgungsauskünften.

Kostenvoranschlag für Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

Dieses Formular bitte vollständig ausfüllen und via Internet absenden. Sie erhalten dann einen unverbindlichen Kostenvoranschlag über die Höhe der Anwaltsgebühren und Gerichtskosten. Damit haben Sie schon im Vorfeld einen Überblick über die Kosten einer Aufhebung der Lebenspartnerschaft.

Darlehensraten pro Monat (Summe)
Monatliche Darlehensraten ziehen wir bei der Streitwertberechnung vom Einkommen zu Ihren Gunsten ab. Leider akzeptieren die Gerichte keine Kreditraten für Immobilien. Bitte geben Sie in den Feldern Ehefrau und Ehemann die Darlehensrate an die von demjenigen bezahlt werden.
Nur Darlehensraten ohne Raten für Immobilien (keine Miete, Verischerungen usw.)