Krankenvorsorgeunterhalt

Krankenvorsorgeunterhalt und Kosten für eine Pflegeversicherung können neben dem Elementarunterhalt geltend gemacht werden.

In der gesetzlichen Krankenversicherung ist der Ehegatte bis zum rechtskräftigen Abschluss des Scheidungsverfahrens beitragsfrei mitversichert. Hier muss aber beachtet werden, dass bei der Inanspruchnahme des begrenzten steuerlichen Realsplittings das Recht zur Familienversicherung entfallen kann, da Unterhaltsleistungen auch als kranken- und pflegeversicherungrechtliches Einkommen gelten. Für Kinder besteht der Anspruch auf Familienversicherung unabhängig davon fort. Sobald der geschiedene Ehegatte eine eigene gesetzliche Krankenversicherung bezahlen muss, können die dafür aufgewendeten Beträge als Krankenvorsorgeunterhalt neben dem Elementarunterhalt geltend gemacht werden. War der unterhaltsberechtigte während der Zeit des ehelichen Zusammenlebens in einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung versichert, so kann er auch schon nach der Trennung beanspruchen, dass er in gleicher Weise weiter versichert wird und die dafür anfallenden Kosten als Teil des Unterhaltes geltend machen.
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Antrag zur Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

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A. Persönliche Daten der Ehegatten
I. Lebenspartner(in) 1
II. Lebenspartner(in) 2
III. Letzte gemeinsame Adresse
IV. Daten der Begründung der Lebenspartnerschaft
B. Angaben zur Aufhebung der Lebenspartnerschaft
Der Aufhebung der Lebenspartnerschaft stimmt der andere Lebenspartner zu?*
Es gibt einen Lebenspartnerschaftsvertrag bzw. notarielle Trennungsvereinbarung. *
Versorgungsausgleich ausgeschlossen *
Nettoverdienst
Gerichtsgebühren *
Verbindlichkeiten pro Monat (Summe)
C. Weitere Angaben
D. Vollmacht
Hiermit erteile ich Herrn Rechtsanwalt Theo Schmidt, Massenbergstr. 11 in 44787 Bochum, folgende Vollmacht: Herrn Rechtsanwalt Theo Schmidt wird hiermit die Vollmacht zur Vertretung meiner Interessen in meiner Familienrechtsangelegenheit erteilt. Die Vollmacht umfasst die Befugnisse zur Antragstellung auf Scheidung der Ehe, zum Abschluss von Vereinbarungen über Scheidungsfolgen sowie zur Stellung von Anträgen auf Erteilung von Renten- und sonstigen Versorgungsauskünften.

Kostenvoranschlag für Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

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Darlehensraten pro Monat (Summe)
Monatliche Darlehensraten ziehen wir bei der Streitwertberechnung vom Einkommen zu Ihren Gunsten ab. Leider akzeptieren die Gerichte keine Kreditraten für Immobilien. Bitte geben Sie in den Feldern Ehefrau und Ehemann die Darlehensrate an die von demjenigen bezahlt werden.
Nur Darlehensraten ohne Raten für Immobilien (keine Miete, Verischerungen usw.)