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Ist auch bei einer Online-Scheidung ein Gerichtskostenvorschuss zu zahlen

Ist auch bei einer Online-Scheidung ein Gerichtskostenvorschuss zu zahlen?

Auch bei einer sogenannten Online-Scheidung ist ein Erscheinen vor Gericht und damit die Zahlung des Gerichtskostenvorschusses erforderlich. Sobald Sie den offiziellen Scheidungsauftrag zur Prüfung von uns erhalten, bitten wir Sie gleichzeitig, den Gerichtskostenvorschuss an uns zu überweisen. Dieser Vorschuss ist allein für die Gerichtskosten zu entrichten und unabhängig von unserem Honorar zu zahlen. Um eine sofortige Bearbeitung beim Amtsgericht zu ermöglichen, schicken wir den vollständigen, von Ihnen geprüften Scheidungsauftrag zusammen mit einem Verrechnungsscheck über die Gerichtskosten an das Amtsgericht. Eine direkte Zahlung des Gerichtskostenvorschusses an das Amtsgericht ist ebenfalls möglich, würde jedoch eine zeitliche Verzögerung um ca. vier bis sechs Wochen bedeuten. In diesem Fall würde das Amtsgericht nach Erhalt des Scheidungsauftrags zunächst eine Rechnung erstellen, Ihnen diese zuschicken und erst nach deren Ausgleich beginnen, den Antrag zu bearbeiten.

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Antrag zur Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

Dieses Formular bitte vollständig ausfüllen und absenden.

A. Persönliche Daten der Ehegatten
I. Lebenspartner(in) 1
II. Lebenspartner(in) 2
III. Letzte gemeinsame Adresse
IV. Daten der Begründung der Lebenspartnerschaft
B. Angaben zur Aufhebung der Lebenspartnerschaft
Der Aufhebung der Lebenspartnerschaft stimmt der andere Lebenspartner zu?*
Es gibt einen Lebenspartnerschaftsvertrag bzw. notarielle Trennungsvereinbarung. *
Versorgungsausgleich ausgeschlossen *
Nettoverdienst
Gerichtsgebühren *
Verbindlichkeiten pro Monat (Summe)
C. Weitere Angaben
D. Vollmacht
Hiermit erteile ich Herrn Rechtsanwalt Theo Schmidt, Massenbergstr. 11 in 44787 Bochum, folgende Vollmacht: Herrn Rechtsanwalt Theo Schmidt wird hiermit die Vollmacht zur Vertretung meiner Interessen in meiner Familienrechtsangelegenheit erteilt. Die Vollmacht umfasst die Befugnisse zur Antragstellung auf Scheidung der Ehe, zum Abschluss von Vereinbarungen über Scheidungsfolgen sowie zur Stellung von Anträgen auf Erteilung von Renten- und sonstigen Versorgungsauskünften.

Kostenvoranschlag für Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

Dieses Formular bitte vollständig ausfüllen und via Internet absenden. Sie erhalten dann einen unverbindlichen Kostenvoranschlag über die Höhe der Anwaltsgebühren und Gerichtskosten. Damit haben Sie schon im Vorfeld einen Überblick über die Kosten einer Aufhebung der Lebenspartnerschaft.

Darlehensraten pro Monat (Summe)
Monatliche Darlehensraten ziehen wir bei der Streitwertberechnung vom Einkommen zu Ihren Gunsten ab. Leider akzeptieren die Gerichte keine Kreditraten für Immobilien. Bitte geben Sie in den Feldern Ehefrau und Ehemann die Darlehensrate an die von demjenigen bezahlt werden.
Nur Darlehensraten ohne Raten für Immobilien (keine Miete, Verischerungen usw.)