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Online-Scheidung Ausland

Ist eine Online-Scheidung einfacher, wenn ein oder beide Ehepartner im Ausland leben?

Die Zuständigkeit des Gerichts ist bei jeder Scheidung gesetzlich geregelt – ob online oder konventionell eingereicht.

Falls einer der Ehegatten im Ausland lebt, wird dieser in der Regel nicht persönlich zum Scheidungstermin nach Deutschland anreisen wollen. Wir beantragen in diesem Fällen, den im Ausland lebenden Ehegatten vom persönlichen Erscheinen zu entbinden und diesen vor der nächsten deutschen Botschaft in dem Land, in dem er sich aufhält, anhören zu lassen.

Wenn beide Eheleute im Ausland leben, ist das Amtsgericht Berlin Schöneberg für das Scheidungsverfahren zuständig. Die Eheleute müssen dann ausnahmsweise nicht persönlich zum Scheidungstermin nach Berlin anreisen. Das Gericht verlangt in diesen Fällen in der Regel beglaubigte Passkopien beider Eheleute. Ferner müssen beide Eheleute bei der nächsten deutschen Botschaft des Landes, in dem sie sich aufhalten, eine Erklärung zur Scheidung abgeben. Alternativ kann die Erklärung vor einem Notar am ausländischen Wohnort der Eheleute abgegeben werden.

Falls ein Ehegatte in einem Land lebt, das an Deutschland angrenzt, zum Beispiel in der Schweiz, Österreich, Frankreich, Holland usw.:

In diesen Fällen kann beantragt werden, dass der Ehegatte in der BRD vor einem Amtsgericht angehört wird, das an der Grenze zu dem betreffenden Land – also z. B. an der Grenze zur Schweiz, Österreich, Frankreich, Holland – liegt.

Erfahren Sie mehr über das Thema Ehepartner im Ausland.

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Antrag zur Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

Dieses Formular bitte vollständig ausfüllen und absenden.

A. Persönliche Daten der Ehegatten
I. Lebenspartner(in) 1
II. Lebenspartner(in) 2
III. Letzte gemeinsame Adresse
IV. Daten der Begründung der Lebenspartnerschaft
B. Angaben zur Aufhebung der Lebenspartnerschaft
Der Aufhebung der Lebenspartnerschaft stimmt der andere Lebenspartner zu?*
Es gibt einen Lebenspartnerschaftsvertrag bzw. notarielle Trennungsvereinbarung. *
Versorgungsausgleich ausgeschlossen *
Nettoverdienst
Gerichtsgebühren *
Verbindlichkeiten pro Monat (Summe)
C. Weitere Angaben
D. Vollmacht
Hiermit erteile ich Herrn Rechtsanwalt Theo Schmidt, Massenbergstr. 11 in 44787 Bochum, folgende Vollmacht: Herrn Rechtsanwalt Theo Schmidt wird hiermit die Vollmacht zur Vertretung meiner Interessen in meiner Familienrechtsangelegenheit erteilt. Die Vollmacht umfasst die Befugnisse zur Antragstellung auf Scheidung der Ehe, zum Abschluss von Vereinbarungen über Scheidungsfolgen sowie zur Stellung von Anträgen auf Erteilung von Renten- und sonstigen Versorgungsauskünften.

Kostenvoranschlag für Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

Dieses Formular bitte vollständig ausfüllen und via Internet absenden. Sie erhalten dann einen unverbindlichen Kostenvoranschlag über die Höhe der Anwaltsgebühren und Gerichtskosten. Damit haben Sie schon im Vorfeld einen Überblick über die Kosten einer Aufhebung der Lebenspartnerschaft.

Darlehensraten pro Monat (Summe)
Monatliche Darlehensraten ziehen wir bei der Streitwertberechnung vom Einkommen zu Ihren Gunsten ab. Leider akzeptieren die Gerichte keine Kreditraten für Immobilien. Bitte geben Sie in den Feldern Ehefrau und Ehemann die Darlehensrate an die von demjenigen bezahlt werden.
Nur Darlehensraten ohne Raten für Immobilien (keine Miete, Verischerungen usw.)