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Online-Scheidung ohne Anwalt

Ist eine Online-Scheidung ohne Anwalt möglich?

Wenn sich beide Ehepartner einig sind, die Scheidung einreichen zu wollen und auch alle Fragen rund um die Folgen der Trennung geklärt sind, taucht häufig die Frage auf: Brauchen wir überhaupt einen Anwalt? Die klare Antwort darauf ist: ja. Das Gesetz sieht vor, dass bei einer Scheidung mindestens jener Ehegatte durch einen Rechtsanwalt vor Gericht vertreten werden muss, der die Scheidung eingereicht hat. Entsprechend gilt diese Regelung auch für eine Online-Scheidung. Grundsätzlich unterscheidet sich eine Online-Scheidung von einer „konventionellen“ Scheidung lediglich darin, dass der Scheidungsauftrag online eingereicht wird und die weitere Korrespondenz per E-Mail, Telefon oder Post erfolgt.

Nur ein Ehegatte benötigt einen Rechtsanwalt

Im Fall einer unstreitigen Scheidung reicht es in der Regel aus, wenn nur ein Ehepartner durch einen Rechtsanwalt vertreten wird. Eine Scheidung komplett ohne Anwalt ist jedoch nicht möglich.

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Antrag zur Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

Dieses Formular bitte vollständig ausfüllen und absenden.

A. Persönliche Daten der Ehegatten
I. Lebenspartner(in) 1
II. Lebenspartner(in) 2
III. Letzte gemeinsame Adresse
IV. Daten der Begründung der Lebenspartnerschaft
B. Angaben zur Aufhebung der Lebenspartnerschaft
Der Aufhebung der Lebenspartnerschaft stimmt der andere Lebenspartner zu?*
Es gibt einen Lebenspartnerschaftsvertrag bzw. notarielle Trennungsvereinbarung. *
Versorgungsausgleich ausgeschlossen *
Nettoverdienst
Gerichtsgebühren *
Verbindlichkeiten pro Monat (Summe)
C. Weitere Angaben
D. Vollmacht
Hiermit erteile ich Herrn Rechtsanwalt Theo Schmidt, Massenbergstr. 11 in 44787 Bochum, folgende Vollmacht: Herrn Rechtsanwalt Theo Schmidt wird hiermit die Vollmacht zur Vertretung meiner Interessen in meiner Familienrechtsangelegenheit erteilt. Die Vollmacht umfasst die Befugnisse zur Antragstellung auf Scheidung der Ehe, zum Abschluss von Vereinbarungen über Scheidungsfolgen sowie zur Stellung von Anträgen auf Erteilung von Renten- und sonstigen Versorgungsauskünften.

Kostenvoranschlag für Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

Dieses Formular bitte vollständig ausfüllen und via Internet absenden. Sie erhalten dann einen unverbindlichen Kostenvoranschlag über die Höhe der Anwaltsgebühren und Gerichtskosten. Damit haben Sie schon im Vorfeld einen Überblick über die Kosten einer Aufhebung der Lebenspartnerschaft.

Darlehensraten pro Monat (Summe)
Monatliche Darlehensraten ziehen wir bei der Streitwertberechnung vom Einkommen zu Ihren Gunsten ab. Leider akzeptieren die Gerichte keine Kreditraten für Immobilien. Bitte geben Sie in den Feldern Ehefrau und Ehemann die Darlehensrate an die von demjenigen bezahlt werden.
Nur Darlehensraten ohne Raten für Immobilien (keine Miete, Verischerungen usw.)