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Online-Scheidung über einen Notar

Ist eine Online-Scheidung über einen Notar möglich?

2006 gab es von der damaligen Justizministerin Zypries einen Plan, eine einvernehmliche Ehescheidung auch ohne Rechtsanwälte zu ermöglichen. Stattdessen sollten die Eheleute einen Notarvertrag abschließen und anschließend das Gerichtsverfahren ohne Anwalt durchführen lassen können. Dieser Plan wurde jedoch nicht realisiert. Auch zukünftig wird es wahrscheinlich keine derartige gesetzliche Regelung geben. Aus unserer Sicht ist es vernünftig, ein Scheidungsverfahren immer mit einem Rechtsanwalt durchzuführen, da aufgrund Unwissenheit oder unzureichender Beratung den Eheleuten ein Vermögensschaden entstehen kann. Der Abschluss eines Notarvertrages würde dies ebenfalls nicht verhindern können und reicht daher für ein Scheidungsverfahren nicht aus.

Auch hier gelten für die Online-Scheidung genau die gleichen Voraussetzungen und rechtlichen Vorgaben wie bei einer „normalen“ Scheidung auf dem konventionellen Weg.

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Antrag zur Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

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A. Persönliche Daten der Ehegatten
I. Lebenspartner(in) 1
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B. Angaben zur Aufhebung der Lebenspartnerschaft
Der Aufhebung der Lebenspartnerschaft stimmt der andere Lebenspartner zu?*
Es gibt einen Lebenspartnerschaftsvertrag bzw. notarielle Trennungsvereinbarung. *
Versorgungsausgleich ausgeschlossen *
Nettoverdienst
Gerichtsgebühren *
Verbindlichkeiten pro Monat (Summe)
C. Weitere Angaben
D. Vollmacht
Hiermit erteile ich Herrn Rechtsanwalt Theo Schmidt, Massenbergstr. 11 in 44787 Bochum, folgende Vollmacht: Herrn Rechtsanwalt Theo Schmidt wird hiermit die Vollmacht zur Vertretung meiner Interessen in meiner Familienrechtsangelegenheit erteilt. Die Vollmacht umfasst die Befugnisse zur Antragstellung auf Scheidung der Ehe, zum Abschluss von Vereinbarungen über Scheidungsfolgen sowie zur Stellung von Anträgen auf Erteilung von Renten- und sonstigen Versorgungsauskünften.

Kostenvoranschlag für Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

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