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Online-Scheidung Trennungsjahr

Muss bei einer Online-Scheidung das Trennungsjahr eingehalten werden?

Grundsätzlich ist es so, dass der Scheidungsantrag erst eingereicht werden kann, wenn die Eheleute mindestens seit 10 Monaten getrennt leben. Das ist bei einer Online-Scheidung genauso wie auf dem konventionellen Weg. Der Begriff „Trennungsjahr“ ist folglich irritierend.

Die Einreichung der Scheidung kann bereits nach 10 Monaten erfolgen, da das Scheidungsverfahren mindestens zwei Monate dauert. Im Zeitpunkt der Gerichtsverhandlung über die Scheidung muss das Trennungsjahr abgelaufen sein.

Wichtige Grundsteine für eine einvernehmliche Trennung

Die Trennung kann auch innerhalb einer Wohnung oder eines Hauses erfolgen. Zu beachten ist in diesem Fall, dass in getrennten Zimmern geschlafen und getrennt gewirtschaftet wird. Es dürfen keinerlei Dienstleistungen wie Kochen, Putzen oder Einkaufen für den anderen erbracht werden. Sofern beide Eheleute im Rahmen des Scheidungstermins vor dem Gericht angeben, dass sie seit mindestens einem Jahr getrennt in einem Haus oder einer Wohnung leben, wird dies in der Regel nicht nachgeprüft. Eine wichtige Voraussetzung für eine unkomplizierte Scheidung.

Sie möchten sich trennen und es besteht Einigkeit darüber, wie die Folgen der Trennung geregelt werden sollen? Dann ist eine Online-Scheidung ein einfacher Weg, der Ihnen helfen kann, Zeit und Geld zu sparen. Erfahren Sie hier mehr zum Thema einvernehmliche Scheidung.

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Versorgungsausgleich ausgeschlossen *
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Gerichtsgebühren *
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Hiermit erteile ich Herrn Rechtsanwalt Theo Schmidt, Massenbergstr. 11 in 44787 Bochum, folgende Vollmacht: Herrn Rechtsanwalt Theo Schmidt wird hiermit die Vollmacht zur Vertretung meiner Interessen in meiner Familienrechtsangelegenheit erteilt. Die Vollmacht umfasst die Befugnisse zur Antragstellung auf Scheidung der Ehe, zum Abschluss von Vereinbarungen über Scheidungsfolgen sowie zur Stellung von Anträgen auf Erteilung von Renten- und sonstigen Versorgungsauskünften.

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