Das Trennungsjahr
Bevor eine Scheidung beim Amtsgericht eingereicht werden kann, muss das sogenannte Trennungsjahr eingehalten werden. Der Gesetzgeber möchte damit verhindern, dass eine Ehe schnell aufgehoben werden kann. Die Eheleute sollen noch einmal gut überlegen, ob sie tatsächlich geschieden werden möchten.
Das Trennungsjahr ist auch dann Voraussetzung, wenn die Ehe nur sehr kurze Zeit bestanden hat. Sogar bei einer Trennung direkt nach der Hochzeit muss das Trennungsjahr eingehalten werden.
Beispiel: Eheleute Müller haben sich noch am Tag der standesamtlichen Trauung getrennt und möchten sofort geschieden werden. Das ist nicht möglich, denn sie müssen das Trennungsjahr abwarten.
Wir wissen aus unseren zahlreichen Scheidungsverfahren, dass dieses Trennungsjahr häufig nicht gewünscht wird und die Eheleute – gerade bei unstreitigen Scheidungen – so schnell wie möglich geschieden möchten. Mit der Erfahrung unserer Fachanwälte für Familienrecht können wir Ihnen dabei helfen. Im Folgenden erklären wir Ihnen, wie eine Scheidung so schnell wie möglich beim Amtsgericht eingereicht und durchgeführt werden kann
Es müssen keine zwölf Monate nach der Trennung abgewartet werden
Vor Einreichung des Scheidungsauftrages müssen die Eheleute mindestens neun bis zehn Monate lang getrennt leben. Es muss also bei Einreichung der Scheidung kein volles Trennungsjahr abgelaufen sein. Nach der gesetzlichen Regelung muss eine einjährige Trennung bestehen. Dies gilt aber im Zeitpunkt des gerichtlichen Scheidungstermins und nicht bei Einreichung der Scheidung beim Amtsgericht. Da ein Scheidungsverfahren mindestens 2-3 Monate dauert, auch in unstreitigen und einfachen Fällen, kann bereits nach 9-10 monatiger Trennung ein Scheidungsantrag gestellt werden.Wann besteht eine Trennung der Eheleute ?
Wenn ein Ehegatte nach einer Trennung aus der Wohnung oder aus dem Haus auszieht, leben die Eheleute eindeutig getrennt. Eine Trennung kann aber auch schon früher bestehen. Eine Trennung ist auch innerhalb einer Wohnung oder innerhalb eines Hauses möglich. Dies ist dann gegeben, wenn die Eheleute getrennt schlafen, wobei Gemeinschaftsräume wie Bad oder Küche noch gemeinsam genutzt werden können. Es sollte getrennte Kassen geben, also getrennte Konten und jeder Ehegatte sollte selbst für sich einkaufen. Für den anderen Partner sollte nicht mehr gekocht, geputzt, gewaschen oder eingekauft werden. Beispiel: Eheleute Müller leben seit 10 Monaten innerhalb einer Wohnung getrennt. Herr Müller stellt einen Scheidungsantrag. Dieser Antrag ist zulässig, das die Trennung innerhalb einer Wohnung ausreicht.Beiderseitige Bestätigung der Trennung ermöglicht unkomplizierte Scheidung
Wenn beide Ehegatten dem Gericht im Scheidungstermin mitteilen, dass sie innerhalb einer Wohnung oder innerhalb eines Hauses getrennt gelebt haben, so prüft das Gericht dies in der Regel nicht nach. Damit ist ein wichtiger Grundstein für eine einvernehmliche Scheidung und unkomplizierte Scheidung gelegt.Unterbricht ein Versöhnungsversuch das Trennungsjahr ?
Der Gesetzgeber möchte den getrennten Eheleuten die Möglichkeit der Versöhnung geben. Daher können getrennt lebende Partner während des Trennungsjahres einen Versöhnungsversuch unternehmen, ohne befürchten zu müssen, dass die Versöhnung das Trennungsjahr sofort unterbricht. Ein gemeinsamer Urlaub oder Geschlechtsverkehr genügen nicht für eine Unterbrechung des Trennungsjahres. Falls die Partner allerdings mehr als drei Monate nach einer Trennung erneut zusammenleben, wird das Trennungsjahr unterbrochen.Härtescheidung: Wann musss kein Trennungsjahr abgewartet werden ?
Es muss kein Trennungsjahr abgewartet werden, wenn es unzumutbar ist, mit dem Partner verheiratet zu bleiben. Dann handelt es sich um eine sogenannte Härtescheidung. Das ist zum Beispiel gegeben bei erheblicher Gewalt in der Ehe oder bei andauernder Drogen- oder Alkoholabhängigkeit des Partners. Allerdings sind häufig in diesen Fällen die genauen Umstände umstritten und in Zweifel muss derjenige Partner, der schnell geschieden werden möchte, diese Umstände beweisen. Viele Mandanten möchten diese schrecklichen Erlebnisse aber nicht vor Gericht schildern und sich dann auch noch vor Gericht darüber streiten. Daher sind Härtescheidungen selten.Was sind die Folgen eines zu früh gestellten Scheidungsantrages ?
Wenn ein Scheidungsantrag zu früh gestellt, weist das Amtsgericht den Antrag zurück und es sind unnötige Gerichtskosten und Anwaltsgebühren entstanden.Beispiel: Eheleute Müller leben seit 3 Monaten getrennt. Frau Müller möchte unbedingt sofort geschieden werden und das Trennungsjahr nicht abwarten. Sie überredet ihren Rechtsanwalt, den Antrag beim Amtsgericht einzureichen. Das Gericht weist den Antrag jedoch zurück und Frau Müller muss die entstandenen Gerichtskosten und Anwaltsgebühren bezahlen.