Rente bei Scheidung: Was Sie wissen sollten

Die Trennung eines Ehepaars ist nicht nur emotional belastend, sondern bringt auch rechtliche und finanzielle Fragen mit sich. Ein zentraler Punkt ist dabei die Aufteilung der gemeinsam erworbenen Renten- und Versorgungsansprüche. Hier greift der sogenannte Versorgungsausgleich, der im Scheidungsverfahren vom Familiengericht durchgeführt wird.

Was ist der Versorgungsausgleich?

Der Versorgungsausgleich im Scheidungsverfahren sorgt dafür, dass die während der Ehezeit erworbenen Renten- und Versorgungsansprüche zwischen beiden Partnern gleichmäßig aufgeteilt werden. Das bedeutet, jeder Partner erhält die Hälfte der Rentenanwartschaften des anderen aus der Ehezeit. Dies betrifft beispielsweise:

  • Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung,
  • Betriebsrenten,
  • Riester-Renten oder andere private Rentenversicherungen,
  • Anwartschaften aus einem Beamtenverhältnis.

Beispiel:
Eheleute Müller haben im Jahr 2014 geheiratet und lassen sich im Jahr 2024 scheiden. Der Rechtsanwalt beantragt die Scheidung und das Amtsgericht lässt die Rentenansprüche der Eheleute aus der Zeit 20.14 bis 2024 berechnen. Herr Müller hat in dieser Zeit Rentenansprüche erworben von monatlich 500,00 Euro und Frau Müller von monatlich 400,00 Euro.
Vom Rentenkonto des Herrn Müller werden50,00 Euro auf das Rentenkonto der Frau Müller übertragen, so dass nach Abschluss des Scheidungsverfahrens beide Eheleute jeweils Rentenansprüche aus dieser Zeit von jeweils 450,00 Euro haben.

Warum ist der Versorgungsausgleich wichtig?

Der Versorgungsausgleich gleicht finanzielle Ungleichheiten aus, die durch die Rollenverteilung in der Ehe entstehen können.
Beispiel:
Hat ein Partner in Teilzeit gearbeitet, um die Kinder zu erziehen, wird seine Rentenanwartschaft durch die Aufteilung der Ansprüche erhöht. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass keiner der Partner Nachteile in der Altersversorgung hat.

Wenn die Eheleute nur kurze Zeit verheiratet waren oder die Eheleute ein ähnlich hohes Einkommen haben und damit auch die Rentenansprüche der Eheleute ähnlich hoch sind, wird häufig auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs verzichtet.
Dieser Verzicht ist möglich durch einen notariellen Ehevertrag oder er kann erfolgen im Scheidungsverfahren. Dann müssen beide Eheleute jeweils durch einen eigenen Rechtsanwalt im Scheidungstermin vertreten werden.

Rente bei Scheidung: Was Sie wissen sollten

Die Trennung eines Ehepaars ist nicht nur emotional belastend, sondern bringt auch rechtliche und finanzielle Fragen mit sich. Ein zentraler Punkt ist dabei die Aufteilung der gemeinsam erworbenen Renten- und Versorgungsansprüche. Hier greift der sogenannte Versorgungsausgleich, der im Scheidungsverfahren vom Familiengericht durchgeführt wird.

Was ist der Versorgungsausgleich?

Der Versorgungsausgleich im Scheidungsverfahren sorgt dafür, dass die während der Ehezeit erworbenen Renten- und Versorgungsansprüche zwischen beiden Partnern gleichmäßig aufgeteilt werden. Das bedeutet, jeder Partner erhält die Hälfte der Rentenanwartschaften des anderen aus der Ehezeit. Dies betrifft beispielsweise:

  • Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung,
  • Betriebsrenten,
  • Riester-Renten oder andere private Rentenversicherungen,
  • Anwartschaften aus einem Beamtenverhältnis.

Beispiel:
Eheleute Müller haben im Jahr 2014 geheiratet und lassen sich im Jahr 2024 scheiden. Der Rechtsanwalt beantragt die Scheidung und das Amtsgericht lässt die Rentenansprüche der Eheleute aus der Zeit 20.14 bis 2024 berechnen. Herr Müller hat in dieser Zeit Rentenansprüche erworben von monatlich 500,00 Euro und Frau Müller von monatlich 400,00 Euro.
Vom Rentenkonto des Herrn Müller werden50,00 Euro auf das Rentenkonto der Frau Müller übertragen, so dass nach Abschluss des Scheidungsverfahrens beide Eheleute jeweils Rentenansprüche aus dieser Zeit von jeweils 450,00 Euro haben.

Warum ist der Versorgungsausgleich wichtig?

Der Versorgungsausgleich gleicht finanzielle Ungleichheiten aus, die durch die Rollenverteilung in der Ehe entstehen können.
Beispiel:
Hat ein Partner in Teilzeit gearbeitet, um die Kinder zu erziehen, wird seine Rentenanwartschaft durch die Aufteilung der Ansprüche erhöht. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass keiner der Partner Nachteile in der Altersversorgung hat.

Wenn die Eheleute nur kurze Zeit verheiratet waren oder die Eheleute ein ähnlich hohes Einkommen haben und damit auch die Rentenansprüche der Eheleute ähnlich hoch sind, wird häufig auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs verzichtet.
Dieser Verzicht ist möglich durch einen notariellen Ehevertrag oder er kann erfolgen im Scheidungsverfahren. Dann müssen beide Eheleute jeweils durch einen eigenen Rechtsanwalt im Scheidungstermin vertreten werden.