Muss der andere Ehegatte der Scheidung zustimmen?
In der Regel kommt es nicht darauf an, ob der andere Ehegatte der Scheidung zustimmt.
Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie zerrüttet ist. Dies ist immer der Fall, wenn ein Trennungsjahr abgelaufen ist und beide Ehegatten geschieden werden möchten.
Wenn nach Ablauf des Trennungsjahres nur einer der Eheleute geschieden werden möchte, muss das Gericht überprüfen, ob die Ehe zerrüttet ist. Dies wird in der Regel bereits dann angenommen, wenn einer der Eheleute einen neuen Lebensgefährten gefunden hat oder wenn ein heftiger Streit unter den Eheleuten besteht.
Falls ausnahmsweise nach Ablauf des Trennungsjahres kein Grund erkennbar ist, warum die Ehe zerrüttet ist, kann ein Scheidungsauftrag erst nach Ablauf von drei Jahren gestellt werden. Nach Ablauf von drei Jahren wird automatisch vermutet, dass die Ehe zerrüttet ist.
Muss der andere Ehegatte der Scheidung zustimmen?
In der Regel kommt es nicht darauf an, ob der andere Ehegatte der Scheidung zustimmt.
Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie zerrüttet ist. Dies ist immer der Fall, wenn ein Trennungsjahr abgelaufen ist und beide Ehegatten geschieden werden möchten.
Wenn nach Ablauf des Trennungsjahres nur einer der Eheleute geschieden werden möchte, muss das Gericht überprüfen, ob die Ehe zerrüttet ist. Dies wird in der Regel bereits dann angenommen, wenn einer der Eheleute einen neuen Lebensgefährten gefunden hat oder wenn ein heftiger Streit unter den Eheleuten besteht.
Falls ausnahmsweise nach Ablauf des Trennungsjahres kein Grund erkennbar ist, warum die Ehe zerrüttet ist, kann ein Scheidungsauftrag erst nach Ablauf von drei Jahren gestellt werden. Nach Ablauf von drei Jahren wird automatisch vermutet, dass die Ehe zerrüttet ist.