Versicherungen nach Trennung und Ehescheidung

Krankenversicherung

Wer über einen berufstätigen Ehegatten mitversichert ist, muss sich nach einer Scheidung selbst versichern. Innerhalb eines Monats nach rechtskräftiger Ehescheidung erlischt der Krankenversicherungsschutz aus der Mitversicherung über den Ehepartner. Sie sollten also rechtzeitig vor dem Scheidungstermin eine eigene Krankenversicherung abschließen, die an dem Tag in Kraft tritt, an dem die Mitversicherung über den Ehegatten erlischt.

Rechtsschutzversicherung

Eine gemeinsame Rechtsschutzversicherung gilt bis zur Ehescheidung. Nach der Ehescheidung sind nur noch der Versicherungsnehmer und seine Kinder über die Rechtsschutzversicherung versichert und der geschiedene Ehegatte ist nicht mehr versichert.

Lebensversicherung

Sofern Sie Inhaber einer Kapital-Lebensversicherung sind, sollten Sie überprüfen, wer als Begünstigter in dem Versicherungsvertrag angegeben ist. Wenn Sie dort Ihren bisherigen Ehepartner als Begünstigten angegeben haben, kann eine Änderung des Vertrages sinnvoll sein, wenn Ihr ehemaliger Partner nicht mehr durch den Vertrag begünstigt werden soll.

Hausratversicherung

Vom Tag der Trennung an gilt die Versicherung nur noch für denjenigen Ehepartner, der im Versicherungsvertrag als Versicherungsnehmer genannt ist. Bleibt dieser in der bisherigen Wohnung, ändert sich für ihn nichts. Falls er umzieht, sollte er dies dem Versicherer melden.
Der andere Partner ist nach seinem Auszug grundsätzlich nicht mehr hausratversichert. In einigen Versicherungsverträgen ist geregelt, dass auch nach der Trennung für eine gewisse Zeit weiter der Versicherungsschutz für den zweiten Ehegatten besteht.

Private Haftpflichtversicherung

Nach der Ehescheidung besteht nur noch Versicherungsschutz für den Ehegatten, der im Versicherungsvertrag als Versicherungsnehmer genannt ist. Der andere Ehegatte sollte nach der Ehescheidung einen eigenen Versicherungsvertrag abschließen.

Versicherungen nach Trennung und Ehescheidung

Krankenversicherung

Wer über einen berufstätigen Ehegatten mitversichert ist, muss sich nach einer Scheidung selbst versichern. Innerhalb eines Monats nach rechtskräftiger Ehescheidung erlischt der Krankenversicherungsschutz aus der Mitversicherung über den Ehepartner. Sie sollten also rechtzeitig vor dem Scheidungstermin eine eigene Krankenversicherung abschließen, die an dem Tag in Kraft tritt, an dem die Mitversicherung über den Ehegatten erlischt.

Rechtsschutzversicherung

Eine gemeinsame Rechtsschutzversicherung gilt bis zur Ehescheidung. Nach der Ehescheidung sind nur noch der Versicherungsnehmer und seine Kinder über die Rechtsschutzversicherung versichert und der geschiedene Ehegatte ist nicht mehr versichert.

Lebensversicherung

Sofern Sie Inhaber einer Kapital-Lebensversicherung sind, sollten Sie überprüfen, wer als Begünstigter in dem Versicherungsvertrag angegeben ist. Wenn Sie dort Ihren bisherigen Ehepartner als Begünstigten angegeben haben, kann eine Änderung des Vertrages sinnvoll sein, wenn Ihr ehemaliger Partner nicht mehr durch den Vertrag begünstigt werden soll.

Hausratversicherung

Vom Tag der Trennung an gilt die Versicherung nur noch für denjenigen Ehepartner, der im Versicherungsvertrag als Versicherungsnehmer genannt ist. Bleibt dieser in der bisherigen Wohnung, ändert sich für ihn nichts. Falls er umzieht, sollte er dies dem Versicherer melden.
Der andere Partner ist nach seinem Auszug grundsätzlich nicht mehr hausratversichert. In einigen Versicherungsverträgen ist geregelt, dass auch nach der Trennung für eine gewisse Zeit weiter der Versicherungsschutz für den zweiten Ehegatten besteht.

Private Haftpflichtversicherung

Nach der Ehescheidung besteht nur noch Versicherungsschutz für den Ehegatten, der im Versicherungsvertrag als Versicherungsnehmer genannt ist. Der andere Ehegatte sollte nach der Ehescheidung einen eigenen Versicherungsvertrag abschließen.