20 / 100

Scheidung schnell

Scheidung schnell

Eine online Scheidung spart Geld, Zeit und Nerven. Unsere Fachanwälte für Familienrecht sind seit 2003 tätig mit Scheidung online. Seitdem haben wir tausende von Mandanten auf diesem Weg durch ihre Scheidungen begleitet. Durch diese langjährige Erfahrung wissen wir, worauf es den Mandanten bei unstreitigen Scheidungen ankommt. Sie möchten schnell (Scheidung schnell) und möglichst günstig geschieden werden. Darauf haben wir uns spezialisiert und helfen unseren Mandanten dabei, den schnellsten und günstigsten Weg für eine Scheidung zu finden.

Was ist eine Blitzscheidung ?

Wenn einmal der Entschluss zur Trennung gefallen ist, möchten Eheleute häufig so schnell wie möglich geschieden werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn einer der Eheleute bereits eine neue Partnerschaft eingegangen ist oder sogar eine Schwangerschaft vom neuen Partner besteht. In den Medien kursiert der Begriff einer Blitzscheidung. Dies ist juristischer Unsinn, den Begriff einer Blitzscheidung (Scheidung schnell) kennt das Gesetz nicht. Dieses Wort ist von den Medien erfunden worden und kursiert dort, weil es so ein einfaches Schlagwort ist.

Was ist eine Härtescheidung ?

Tatsächlich kennt das Gesetz ein verkürztes Scheidungsverfahren. Dies ist die sogenannte Härtescheidung. Bei einer Härtescheidung muss kein Trennungsjahr vor Ausspruch der Scheidung abgewartet werden. Härtescheidungen sind allerdings absolute Ausnahmefälle. Dies ist auch vom Gesetzgeber so gewollt. Eheleute sollen nach einer Trennung gezwungen sein, bis zur Scheidung ein Jahr abzuwarten. Es soll nur in absoluten Ausnahmefällen möglich sein, dieses Trennungsjahr zu umgehen. Eine Härtescheidung ist dann möglich, wenn das Abwarten des Trennungsjahres aufgrund besonderer Umstände unzumutbar ist. Die Eheleute selbst empfinden dieses Abwarten häufig als unzumutbar, aber darum geht es dem Gesetzgeber nicht. Die Unzumutbarkeit muss aus der Sicht eines unbeteiligten Dritten bestehen. Wer eine Härtescheidung bei Gericht einreicht, muss also den Richter davon überzeugen, dass das Abwarten des Trennungsjahres unzumutbar ist. Folgende Fälle sind zum Beispiel von Gerichten als ausreichend für eine Härtescheidung anerkannt worden:

  • Vergewaltigung des Ehegatten
  • Gewalt gegenüber dem Ehegatten im Beisein der Kinder
  • Drogenmissbrauch eines Ehegatten über Jahre
  • Alkoholsucht eines Ehepartners über lange Zeit mit mehreren Entziehungskuren
  • Morddrohungen gegenüber dem Ehegatten
  • Nach der Trennung ausgeübte Prostitution

Wie Sie anhand dieser Beispiele erkennen, müssen extreme Fälle vorliegen, bis eine Härtescheidung möglich ist. Härtefallscheidungen sind für eine Scheidung online nicht geeignet. Das sind Fälle, in denen persönliche Besprechungen mit einem Rechtsanwalt erforderlich ist.

Wie kann eine Scheidung schnell und einfach durchgeführt werden?

Die erste Voraussetzung für eine schnelle Scheidung ist (Scheidung schnell), dass die Eheleute bereits alle Folgen der Trennung möglichst einvernehmlich geklärt haben sollten. Sofern Streit über Vermögen, Unterhalt oder Kinder besteht, kann ein Scheidungsverfahren mehrere Jahre von der Einreichung der Scheidung bis zum Ausspruch des Beschlusses über die Ehescheidung dauern. Eine Scheidung online ist eine Möglichkeit, um bei unstreitigen Scheidungen die Abläufe zu verkürzen und so schnell wie möglich geschieden zu werden. Unsere Fachanwälte für Familienrecht helfen Ihnen dabei, so schnell wie möglich geschieden zu werden.

Wann kann frühestens ein Scheidungsantrag gestellt werden ?

Ein Scheidungsantrag kann schon vor Ablauf des Trennungsjahres gestellt werden. Das Trennungsjahr musss abgelaufen sein, wenn der gerichtliche Scheidungstermin erfolgt. Da ein Scheidungsverfahren mindestens 2-3 Monate dauert, kann bereits 9-10 Monate nach der Trennung der Scheidungsantrag beim Amtsgericht gestellt werden. In diesem Fall ist es möglich, dass dann direkt nach Ablauf des Trennungsjahres die Scheidung erfolgt.

Was kann man bis zur Einreichung der Scheidung tun, um das Verfahren zu beschleunigen ?

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass in einem Scheidungsverfahren der sogenannte Versorgungsausgleich erfolgen muss. Auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs kann verzichtet werden und in Ausnahmefällen wird kein Versorgungsausgleich durchgeführt (link auf die Seite Versorgungsausgleich). Das heißt, die Rentenansprüche der Eheleute aus der Ehezeit werden geteilt. Um die Teilung der Rentenansprüche durchführen zu können, muss bis zum Scheidungstermin die Höhe der Rentenansprüche für beide Eheleute berechnet werden, damit im Scheidungstermin der Richter die Teilung der Rentenansprüche veranlassen kann.

Das Gericht setzt also erst dann einen Scheidungstermin an, wenn die Höhe der Rentenansprüche für beide Eheleute geklärt ist. In unstreitigen Scheidungsverfahren macht diese Berechnung der Rentenansprüche den größten Teil der Wartezeit auf den Scheidungstermin nach Einreichung der Scheidung beim Amtsgericht aus. Diese Berechnung dauert in der Regel etwa 6 Monate. Es dauert unter anderem so lange, weil häufig noch ungeklärte Zeiten der Eheleute im Versicherungsverlauf bestehen.

Es besteht die Möglichkeit, schon vor Einreichung der Scheidung einen Antrag auf Kontenklärung beim Rententräger zu stellen. Dann läuft die Berechnung im Scheidungsverfahren wesentlich schneller ab und der Scheidungstermin wird dann entsprechend früher angesetzt (link auf Antrag auf Kontenklärung). Kontenklärung bedeutet, dass fehlende Unterlagen- zum Beispiel alte Zeugnisse – dem Rententräger eingereicht werden und fehlende Informationen gegeben werden, zum Beispiel wann genau man wo gearbeitet hat. Nach durchgeführter Kontenklärung sind die Daten lückenlos vorhanden und die Berechnung der Rentenansprüche läuft daher wesentlich schneller ab.

Beispiel: Eheleute Müller trennen sich einvernehmlich am 10.01.2018 und sie möchten so schnell wie möglich geschieden werden. Im Februar 2018 stellen beide einen Antrag auf Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung. Es wird noch ein altes Zeugnis des Herrn Müller angefordert und Frau Müller muss noch genaue Informationen liefern, wo sie in der Ehezeit gearbeitet hat. Diese Kontenklärung dauert insgesamt 3 Monate. Nach 9-monatiger Trennungsdauer, also im September 2018 beantragt Frau Müller gerichtlich die Scheidung. Das Gericht holt die Rentenauskünfte für beide Eheleute ein. Diese liegen dem Gericht bereits nach 6 Wochen vor, weil schon vor der Einreichung der Scheidung die Kontenklärung erfolgt ist. Der Richter setzt dann für den 15.01.2019 – also nach mehr als einjähriger Trennung – den Scheidungstermin an, in dem dann auch die Scheidung ausgesprochen wird.

Link zum Kostenvoranschlag | „Hier geht es zum Formular & Downloadcenter.

Falls Sie Fragen zum Thema Kontenklärung haben, können Sie unsere Fachanwälte für Familienrecht jederzeit gerne anrufen unter 0234-9648440.

Nach oben scrollen

Jetzt Rechtsberatung per Videochat anfordern

Wählen Sie ein Wunschdatum und die Uhrzeit aus. Es handelt sich um einen Wunschtermin, den wir Ihnen gerne – soweit möglich – geben. Unsere Mitarbeiter melden Sich bei Ihnen unter Ihrer o.g. Telefonnummer und teilen mit, ob der Wunschtermin möglich ist. Falls dies nicht der Fall ist, können Sie dan sofort einen anderen Termin mit unseren Mitarbeitern vereinbaren.

Vielen Dank

Hier können Sie sich Ihr Gratis-Infopaket  kostenlos und unverbindlich downloaden

Infopaket anfordern

Ihr Gratis-Infopaket jetzt gleich kostenlos und unverbindlich anfordern! Füllen Sie einfach unser Formular aus und Sie erhalten sofort Ihr Infopaket als PDF-Datei.

Antrag zur Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

Dieses Formular bitte vollständig ausfüllen und absenden.

A. Persönliche Daten der Ehegatten
I. Lebenspartner(in) 1
II. Lebenspartner(in) 2
III. Letzte gemeinsame Adresse
IV. Daten der Begründung der Lebenspartnerschaft
B. Angaben zur Aufhebung der Lebenspartnerschaft
Der Aufhebung der Lebenspartnerschaft stimmt der andere Lebenspartner zu?*
Es gibt einen Lebenspartnerschaftsvertrag bzw. notarielle Trennungsvereinbarung. *
Versorgungsausgleich ausgeschlossen *
Nettoverdienst
Gerichtsgebühren *
Verbindlichkeiten pro Monat (Summe)
C. Weitere Angaben
D. Vollmacht
Hiermit erteile ich Herrn Rechtsanwalt Theo Schmidt, Massenbergstr. 11 in 44787 Bochum, folgende Vollmacht: Herrn Rechtsanwalt Theo Schmidt wird hiermit die Vollmacht zur Vertretung meiner Interessen in meiner Familienrechtsangelegenheit erteilt. Die Vollmacht umfasst die Befugnisse zur Antragstellung auf Scheidung der Ehe, zum Abschluss von Vereinbarungen über Scheidungsfolgen sowie zur Stellung von Anträgen auf Erteilung von Renten- und sonstigen Versorgungsauskünften.

Kostenvoranschlag für Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

Dieses Formular bitte vollständig ausfüllen und via Internet absenden. Sie erhalten dann einen unverbindlichen Kostenvoranschlag über die Höhe der Anwaltsgebühren und Gerichtskosten. Damit haben Sie schon im Vorfeld einen Überblick über die Kosten einer Aufhebung der Lebenspartnerschaft.

Darlehensraten pro Monat (Summe)
Monatliche Darlehensraten ziehen wir bei der Streitwertberechnung vom Einkommen zu Ihren Gunsten ab. Leider akzeptieren die Gerichte keine Kreditraten für Immobilien. Bitte geben Sie in den Feldern Ehefrau und Ehemann die Darlehensrate an die von demjenigen bezahlt werden.
Nur Darlehensraten ohne Raten für Immobilien (keine Miete, Verischerungen usw.)