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Umgangsrecht

Wie verhält es sich mit dem Umgangsrecht?

Derjenige Elternteil, in dessen Haushalt das Kind nach einer Trennung nicht lebt, hat das Recht auf regelmäßigen Umgang mit seinem Kind. Häufig entsteht jedoch Streit über die Ausübung des Umgangsrechts zwischen den Eltern. Sofern die Eltern sich nicht auf ein Umgangsrecht einigen können, sollten die Eltern zunächst die Hilfe des örtlichen Jugendamts in Anspruch nehmen. Das Jugendamt wird einen Termin mit beiden Eltern vereinbaren und versuchen, eine Regelung über den Umgang zwischen Eltern zu finden. Sofern eine einvernehmliche Regelung auch mit Hilfe des Jugendamts nicht erreicht werden kann, kann eine gerichtliche Entscheidung herbeigeführt werden. Diese wird in der Regel so aussehen, dass ein 14tägiges Umgangsrecht, z. B. jeweils samstags 10.00 Uhr bis sonntags 18.00 Uhr besteht und ferner Umgang an zwei Wochen in den Sommerferien und an einem Feiertag zu Ostern und zu Weihnachten Umgang besteht. Nach Erlass eines entsprechenden Gerichtsurteils müssen die dort festgelegten Zeiten genau eingehalten werden.
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Antrag zur Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

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Der Aufhebung der Lebenspartnerschaft stimmt der andere Lebenspartner zu?*
Es gibt einen Lebenspartnerschaftsvertrag bzw. notarielle Trennungsvereinbarung. *
Versorgungsausgleich ausgeschlossen *
Nettoverdienst
Gerichtsgebühren *
Verbindlichkeiten pro Monat (Summe)
C. Weitere Angaben
D. Vollmacht
Hiermit erteile ich Herrn Rechtsanwalt Theo Schmidt, Massenbergstr. 11 in 44787 Bochum, folgende Vollmacht: Herrn Rechtsanwalt Theo Schmidt wird hiermit die Vollmacht zur Vertretung meiner Interessen in meiner Familienrechtsangelegenheit erteilt. Die Vollmacht umfasst die Befugnisse zur Antragstellung auf Scheidung der Ehe, zum Abschluss von Vereinbarungen über Scheidungsfolgen sowie zur Stellung von Anträgen auf Erteilung von Renten- und sonstigen Versorgungsauskünften.

Kostenvoranschlag für Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

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