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Sorgerecht

Wie verhält es sich nach einer Scheidung mit dem Sorgerecht?

Im Scheidungsverfahren wird nur dann über das Sorgerecht entschieden, wenn dies einer der Ehegatten oder beide Ehegatten gerichtlich beantragen. Wird kein derartiger Antrag gestellt, bleibt es auch nach einer Trennung und Ehescheidung beim gemeinsamen Sorgerecht der Eltern für die gemeinsamen minderjährigen Kinder.

Nach einer Trennung bzw. Scheidung leben die gemeinsamen Kinder in der Regel entweder bei der Mutter oder beim Vater. Der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, kann bezüglich der Angelegenheiten des täglichen Lebens alleine entscheiden, auch wenn gemeinsames Sorgerecht besteht. Das Sorgerecht wirkt sich praktisch aus bei den besonders wichtigen Entscheidungen betreffend das gemeinsame Kind.

Dies ist zum Bespiel die Entscheidung, welche Schule das Kind besucht oder ob im Falle einer Erkrankung des Kindes eine Operation durchzuführen ist und durch welchen Arzt oder in welchem Krankenhaus die Operation bzw. Behandlung zu erfolgen hat. Bei gemeinsamem Sorgerecht müssen diese Entscheidungen durch beide Eltern gemeinsam getroffen werden.

Unterstützung durch einen Scheidungsanwalt bei Antrag auf alleiniges Sorgerecht

Wenn ein Elternteil beantragt, das alleinige Sorgerecht für ein Kind zu erhalten, muss das Gericht prüfen, ob die Übertragung des alleinigen Sorgerechts dem Wohl des Kindes entspricht. Wenn der andere Elternteil dem Antrag zustimmt, muss das Gericht dem Antrag auf Übertragung des Sorgerechts auf einen Elternteil stattgeben. In einem solchen Fall ist die Beratung und Betreuung durch einen Scheidungsanwalt ratsam.

Wenn der andere Elternteil nicht zustimmt, muss das Gericht eine Entscheidung zum Sorgerecht treffen. Das Gericht wird in der Regel das Jugendamt einschalten und das Jugendamt wird mit beiden Elterteilen und, sofern das Kind alt genug ist, auch mit dem Kind sprechen. Anschließend wird das Jugendamt gegenüber dem Gericht eine Stellungnahme abgeben, ob es die Übertragung des Sorgerechts auf einen Elternteil befürwortet oder nicht.

Die Entscheidung des Gerichts hinsichtlich der Übertragung des Sorgerechts hängt von folgenden Faktoren ab:

  • Förderungsprinzip

Bei welchem Elternteil wird das Kind nach der Trennung oder der Scheidung voraussichtlich die besseren Entwicklungsmöglichkeiten erhalten ? Für Berufstätige, die wenig Zeit für das Kind haben, wird es gegenüber einem nicht berufstätigen Elternteil schwierig, das alleinige Sorgerecht zu erhalten, wenn der andere Elternteil offensichtlich mehr Zeit mit dem gemeinsamen Kind verbringen kann.

  • Kontinuitätsprinzip

Ferner prüft das Gericht, ob bei Übertragung des Sorgerechts auf einen Elternteil eine Fortsetzung der Erziehungsverhältnisse besteht. Ein Wohnortwechsel, verbunden mit einem Wechsel des Kindergartens oder der Schule und einem Wechsel des gesamten sozialen Umfelds ist negativ.

  • Kindeswille

Ferner wird der Wille des Kindes berücksichtigt, sofern dieser erkennbar ist.

  • Elternbindung

Zu welchem Elternteil hat das Kind die größere emotionale Bindung ?

  • Geschwisterbindung

Wenn es Geschwister gibt, sollen diese möglichst nicht getrennt werden.

Ist ein Scheidungsverfahren schon bei einem Gericht anhängig, so kann das Verfahren über das Sorgerecht eine so genannten Scheiddungsfolgesache sein und wird mit dem Scheidungsverfahren zur gemeinsamen Entscheidung verbunden, wenn dies beantragt wird. In diesem Fall ist die Vertretung durch einen Scheidungsanwalt besonders wichtig.

Sie haben Fragen zum Thema Sorgerecht nach der Scheidung? Ein Anwalt unserer Kanzlei berät Sie gerne.

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Antrag zur Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

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A. Persönliche Daten der Ehegatten
I. Lebenspartner(in) 1
II. Lebenspartner(in) 2
III. Letzte gemeinsame Adresse
IV. Daten der Begründung der Lebenspartnerschaft
B. Angaben zur Aufhebung der Lebenspartnerschaft
Der Aufhebung der Lebenspartnerschaft stimmt der andere Lebenspartner zu?*
Es gibt einen Lebenspartnerschaftsvertrag bzw. notarielle Trennungsvereinbarung. *
Versorgungsausgleich ausgeschlossen *
Nettoverdienst
Gerichtsgebühren *
Verbindlichkeiten pro Monat (Summe)
C. Weitere Angaben
D. Vollmacht
Hiermit erteile ich Herrn Rechtsanwalt Theo Schmidt, Massenbergstr. 11 in 44787 Bochum, folgende Vollmacht: Herrn Rechtsanwalt Theo Schmidt wird hiermit die Vollmacht zur Vertretung meiner Interessen in meiner Familienrechtsangelegenheit erteilt. Die Vollmacht umfasst die Befugnisse zur Antragstellung auf Scheidung der Ehe, zum Abschluss von Vereinbarungen über Scheidungsfolgen sowie zur Stellung von Anträgen auf Erteilung von Renten- und sonstigen Versorgungsauskünften.

Kostenvoranschlag für Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

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