Aufenthaltsbestimmungsrecht

Aufenthaltsbestimmungsrecht

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein Teil des elterlichen Sorgerechts. Leben die Eltern getrennt, so kann ein Elternteil beantragen, dass das Familiengericht die elterliche Sorge, oder einen Teil hiervon, etwa das Aufenthaltsbestimmungsrecht ihm allein überträgt. Entscheidend dabei ist allein das Wohl des Kindes. Wird kein solcher Antrag gestellt, so verbleibt es – auch im Falle einer Scheidung – bei der gemeinsamen Sorge. Alltägliche Entscheidungen trifft dann der Elternteil, bei dem das Kind lebt. Dies betrifft für das Aufenthaltsbestimmungsrecht etwa die Frage der Teilnahme an einem Kinderferienlager, oder den Besuch bei Angehörigen. Nicht zu den alltäglichen Grundentscheidungen gehören aber die Fragen, bei welchem Elternteil und wo ein Kind lebt. Werden sich hier die Eltern nicht einig, so muss das Familiengericht entscheiden. Begrenzt wird das Aufenthaltsbestimmungsrecht eines alleinsorgeberechtigten Ehegatten während der Zeit, in der sich das Kind beim umgangsberechtigten Ehegatten befindet. Während dieser Zeit hat nämlich der umgangsberechtigte Elternteil die Pflicht und das Recht, während des Umgangs den Aufenthalt des Kindes zu bestimmen.
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Antrag zur Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

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A. Persönliche Daten der Ehegatten
I. Lebenspartner(in) 1
II. Lebenspartner(in) 2
III. Letzte gemeinsame Adresse
IV. Daten der Begründung der Lebenspartnerschaft
B. Angaben zur Aufhebung der Lebenspartnerschaft
Der Aufhebung der Lebenspartnerschaft stimmt der andere Lebenspartner zu?*
Es gibt einen Lebenspartnerschaftsvertrag bzw. notarielle Trennungsvereinbarung. *
Versorgungsausgleich ausgeschlossen *
Nettoverdienst
Gerichtsgebühren *
Verbindlichkeiten pro Monat (Summe)
C. Weitere Angaben
D. Vollmacht
Hiermit erteile ich Herrn Rechtsanwalt Theo Schmidt, Massenbergstr. 11 in 44787 Bochum, folgende Vollmacht: Herrn Rechtsanwalt Theo Schmidt wird hiermit die Vollmacht zur Vertretung meiner Interessen in meiner Familienrechtsangelegenheit erteilt. Die Vollmacht umfasst die Befugnisse zur Antragstellung auf Scheidung der Ehe, zum Abschluss von Vereinbarungen über Scheidungsfolgen sowie zur Stellung von Anträgen auf Erteilung von Renten- und sonstigen Versorgungsauskünften.

Kostenvoranschlag für Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

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Darlehensraten pro Monat (Summe)
Monatliche Darlehensraten ziehen wir bei der Streitwertberechnung vom Einkommen zu Ihren Gunsten ab. Leider akzeptieren die Gerichte keine Kreditraten für Immobilien. Bitte geben Sie in den Feldern Ehefrau und Ehemann die Darlehensrate an die von demjenigen bezahlt werden.
Nur Darlehensraten ohne Raten für Immobilien (keine Miete, Verischerungen usw.)