Rechtswahl für das Scheidungsverfahren

Rechtswahl für das Scheidungsverfahren

Seit dem Jahr 2012 haben die Eheleute in Anwendung von Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 (Rom III) die Möglichkeit eine Rechtwahl für ihr Scheidungsverfahren zu treffen. Danach können die Ehegatten durch Vereinbarung das Recht des Staates wählen, in dem die Eheleute ihren gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt haben oder hatten. Voraussetzung für diese Möglichkeiten ist es, dass im Zeitpunkt der Rechtswahl noch einer der Ehegatten seinen gewöhnlichen Aufenthalt in diesem Staat hat. Eine weitere Wahlmöglichkeit bietet das Recht des Staates, dem einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Rechtswahl angehört oder das Recht des Staates des angerufenen Gerichts im Scheidungsverfahren. Diese Rechtswahl muss gemäß Artikel 46 d EGBG notariell beurkundet werden oder kann, wenn beide Ehleute im Scheidungsverfahren anwaltlich vertreten sind, noch bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung in einem gerichtlichen Vergleich (im Scheidungsverfahren) vereinbart werden.
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Antrag zur Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

Dieses Formular bitte vollständig ausfüllen und absenden.

A. Persönliche Daten der Ehegatten
I. Lebenspartner(in) 1
II. Lebenspartner(in) 2
III. Letzte gemeinsame Adresse
IV. Daten der Begründung der Lebenspartnerschaft
B. Angaben zur Aufhebung der Lebenspartnerschaft
Der Aufhebung der Lebenspartnerschaft stimmt der andere Lebenspartner zu?*
Es gibt einen Lebenspartnerschaftsvertrag bzw. notarielle Trennungsvereinbarung. *
Versorgungsausgleich ausgeschlossen *
Nettoverdienst
Gerichtsgebühren *
Verbindlichkeiten pro Monat (Summe)
C. Weitere Angaben
D. Vollmacht
Hiermit erteile ich Herrn Rechtsanwalt Theo Schmidt, Massenbergstr. 11 in 44787 Bochum, folgende Vollmacht: Herrn Rechtsanwalt Theo Schmidt wird hiermit die Vollmacht zur Vertretung meiner Interessen in meiner Familienrechtsangelegenheit erteilt. Die Vollmacht umfasst die Befugnisse zur Antragstellung auf Scheidung der Ehe, zum Abschluss von Vereinbarungen über Scheidungsfolgen sowie zur Stellung von Anträgen auf Erteilung von Renten- und sonstigen Versorgungsauskünften.

Kostenvoranschlag für Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

Dieses Formular bitte vollständig ausfüllen und via Internet absenden. Sie erhalten dann einen unverbindlichen Kostenvoranschlag über die Höhe der Anwaltsgebühren und Gerichtskosten. Damit haben Sie schon im Vorfeld einen Überblick über die Kosten einer Aufhebung der Lebenspartnerschaft.

Darlehensraten pro Monat (Summe)
Monatliche Darlehensraten ziehen wir bei der Streitwertberechnung vom Einkommen zu Ihren Gunsten ab. Leider akzeptieren die Gerichte keine Kreditraten für Immobilien. Bitte geben Sie in den Feldern Ehefrau und Ehemann die Darlehensrate an die von demjenigen bezahlt werden.
Nur Darlehensraten ohne Raten für Immobilien (keine Miete, Verischerungen usw.)