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Aufhebung Lebenspartnerschaft

Die Aufhebung der Lebenspartnerschaft wird häufig auch Scheidung der Lebenspartnerschaft genannt. Die Voraussetzungen für die Aufhebungen bzw. Scheidung einer Lebenspartnerschaft sind sehr ähnlich wie die Voraussetzungen einer Ehescheidung.

Es müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:

1. Kann die Beantragung der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft bei uns online übers Internet Kosten sparen?

Bei einer unstreitigen Aufhebung der Lebenspartnerschaft können zunächst erhebliche Kosten gespart werden, da nur ein Rechtsanwalt erforderlich ist. Darüber hinaus versuchen wir, den Streitwert um 30% zu verringern.
Ein entsprechender Antrag wird von uns bei unstreitigen Aufhebung der Lebenspartnerschaft gegenüber dem jeweiligen Gericht gestellt. Die Festsetzung des Streitwertes erfolgt dann im Aufhebungstermin durch das Gericht.

Sofern Sie kein eigenes Einkommen haben oder ein geringes Einkommen haben, besteht möglicherweise ein Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe. Wir würden in diesem Fall für Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen.
Wenn Verfahrenskostenhilfe bewilligt wird, werden die Anwaltsgebühren und Gerichtskosten vom Staat getragen.

Einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe können Sie unter „Downloads“ herunterladen.

Sofern Fragen zur Ausfüllung des Formulars zur Beantragung von Prozesskostenhilfe bestehen, können Sie uns selbstverständlich anrufen oder uns eine E-Mail schicken.

2. Versorgungsausgleich bei einer Lebenspartnerschaft

Bei Lebenspartnerschaften, die vor dem 01.01.2005 begründet worden sind, wird grundsätzlich kein Versorgungsausgleich durchgeführt. Für Partnerschaften die ab dem 01.01.2005 begründet wurden, ist die Durchführung des Versorgungsausgleichs gesetzlich vorgesehen. Der Versorgungsausgleich bedeutet, dass die seit Begründung der Lebenspartnerschaft erworbenen Rentenanwartschaften der Lebenspartner im gerichtlichen Verfahren auf Aufhebung der Lebenspartnerschaft hälftig geteilt werden.

Beispiel:
Lebenspartner 1 hat seit Begründung der Lebenspartnerschaft bis zur Beantragung der Aufhebung der Lebenspartnerschaft Rentenanwartschaften erworben in Höhe von monatlich 500,00 €. Lebenspartner 2 hat in dieser Zeit Rentenanwartschaften in Höhe von monatlich 300,00 € erworben. Vom Rentenkonto des Lebenspartners 1 werden nach durchgeführtem Versorgungsausgleich Rentenanwartschaften in Höhe von monatlich 100,00 € auf das Rentenkonto von Lebenspartner 2 übertragen, so dass schließlich beide jeweils Rentenanwartschaften aus der Lebenspartnerschaft haben in Höhe von monatlich 400,00 €.

3. Unterhalt bei einer Lebenspartnerschaft

Für Lebenspartnerschaften gelten dieselben Unterhaltsvorschriften wie für Ehen.

Lebenspartner können nach Aufhebung der Lebenspartnerschaft Unterhalt nur verlangen, wenn sie im Zeitpunkt der Aufhebung der Lebenspartnerschaft bedürftig sind.

Können sie sich dagegen zunächst selbst unterhalten und werden erst später bedürftig, steht ihnen kein Unterhaltsanspruch zu.

4. Der Ablauf, wenn wir für Sie den Antrag zur Aufhebung der Lebenspartnerschaft stellen

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Sobald wir Ihren Online-Aufhebungsantrag erhalten haben, schreiben wir Sie an und teilen Ihnen mit, welche Unterlagen wir von Ihnen benötigen. Dies werden in der Regel eine auf uns lautende Vollmacht im Original und Ihre Urkunde zur Begründung einer Lebenspartnerschaft im Original sein.

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Nachdem Sie uns Ihre Unterlagen übersandt haben, erstellen wir den Antrag zur Aufhebung einer Lebenspartnerschaft und lassen Ihnen diesen zur Prüfung zukommen. Gleichzeitig bitten wir Sie, uns den Gerichtskostenvorschuss zu überweisen. Es handelt sich hierbei nicht um einen Vorschuss für uns, sondern um die Gerichtskosten. Das Amtsgericht wird den Antrag zur Aufhebung einer Lebenspartnerschaft erst bearbeiten nach Eingang des Gerichtskostenvorschusses. Wir hängen an den Antrag zur Aufhebung einer Lebenspartnerschaft einen Verrechnungsscheck über die Gerichtskosten an, so dass das Amtsgericht den Antrag zur Aufhebung einer Lebenspartnerschaft sofort bearbeiten kann. Da dies nicht mehr bei allen Gerichten möglich ist können die Gerichtskosten auch direkt beim Amtsgericht eingezahlt werden.

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Nachdem wir von Ihnen den Gerichtskostenvorschuss erhalten haben und Sie uns bestätigt haben, dass der Antrag zur Aufhebung einer Lebenspartnerschaft beim Amtsgericht eingereicht werden kann, schicken wir den Antrag zur Aufhebung einer Lebenspartnerschaft dreifach an das Amtsgericht. Das Original des Antrages zur Aufhebung einer Lebenspartnerschaft verbleibt beim Amtsgericht. Zwei Kopien des Antrages zur Aufhebung einer Lebenspartnerschaft werden Ihrem Lebenspartner(in) zugestellt. Ihr(e) Lebenspartner(in) benötigt keinen eigenen Rechtsanwalt, sofern die Angelegenheit unstreitig ist. Ihr Lebenspartner(in) sollte nach Eingang des Antrags dem Amtsgericht daher unter Angabe des gerichtlichen Aktenzeichens selbst kurz mitteilen:

„Ich bestätige, dass die Angaben meiner/s Lebenspartner(in) zutreffend sind und dass ich auch die Aufhebung der Lebenspartnerschaft wünsche.“

Leider dürfen wir aus standesrechtlichen Gründen für Lebenspartner(in) beim Amtsgericht keine Schreiben einreichten. Ihr Lebenspartner(in) muss daher ein oder zwei Mal selbst an das Amtsgericht schreiben. Dies ist aber unproblematisch.

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Sie und Ihr/e Lebenspartner(in) erhalten vom Amtsgericht die Fragebögen zum Versorgungsausgleich. Hierin geben Sie Ihre Rentenversicherungsnummer an und es wird angegeben, wo Sie in der Zeit Ihrer Lebenspartnerschaft gearbeitet haben. Diese Fragebögen werden anschließend dem Amtsgericht übersandt. Das Amtsgericht schreibt dann Ihre Rententräger – in der Regel ist dies die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin – an und lässt die Höhe der Rentenansprüche berechnen. Diese Berechnung dauert in der Regel 3 bis 6 Monate.

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Unstreitige Verfahren dauern in der Regel 5-10 Monate von der Einreichung des Antrags bis zum Aufhebungstermin. Der größte Teil dieser Zeit entfällt auf die Berechnung der Höhe der Rentenansprüche der Lebenspartner. Im Aufhebungstermin werden die Rentenansprüche der Lebenspartner durch das Amtsgericht geteilt. Daher kann der Termin erst dann angesetzt werden, wenn die Höhe der Rentenansprüche für beide Lebenspartner berechnet wurde. Diese  Berechnung dauert in der Regel einige Monate.

Falls Sie besonders eilig sind mit der Aufhebung der Lebenspartnerschaft, kann das Verfahren beschleunigt werden, indem beide Lebenspartner drei Monate nach Zustellung des Aufhebungsantrags an den Lebenspartner beantragen, das Verfahren zum Versorgungsausgleich abzutrennen und vorab die Aufhebung auszusprechen.

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Sie erhalten vom Amtsgericht eine Ladung über den Termin zur Aufhebung einer Lebenspartnerschaft. Ihr Lebenspartner(in) wird zur selben Zeit vom Amtsgericht diese Ladung erhalten. In der Regel versenden die Amtsgerichte die Mitteilung über den anstehenden Termin etwa 2 bis 6 Wochen vor dem Termin zur Aufhebung.

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Zum Aufhebungstermin müssen Sie und Ihr Lebenspartner persönlich erscheinen. Ferner erscheint einer unserer Rechtsanwälte oder ein von uns beauftragter Rechtsanwalt zum Termin. Der Termin dauert in der Regel etwa 10 Minuten. Im Termin wird die Aufhebung der Lebenspartnerschaft ausgesprochen.

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Sie erhalten vom Amtsgericht etwa 2 bis 6 Wochen nach dem Termin zur Aufhebung den schriftlichen Beschluss zur Aufhebung ihrer Lebenspartnerschaft übersandt.

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Sollten Sie noch Fragen haben, stehen wir Ihnen unter der Tel.-Nr.: 0234 – 964 844 0 telefonisch zur Verfügung.

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Kostenvoranschlag für Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

Dieses Formular bitte vollständig ausfüllen und via Internet absenden. Sie erhalten dann einen unverbindlichen Kostenvoranschlag über die Höhe der Anwaltsgebühren und Gerichtskosten. Damit haben Sie schon im Vorfeld einen Überblick über die Kosten einer Aufhebung der Lebenspartnerschaft.

Darlehensraten pro Monat (Summe)
Monatliche Darlehensraten ziehen wir bei der Streitwertberechnung vom Einkommen zu Ihren Gunsten ab. Leider akzeptieren die Gerichte keine Kreditraten für Immobilien. Bitte geben Sie in den Feldern Ehefrau und Ehemann die Darlehensrate an die von demjenigen bezahlt werden.
Nur Darlehensraten ohne Raten für Immobilien (keine Miete, Verischerungen usw.)

Antrag zur Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

Dieses Formular bitte vollständig ausfüllen und absenden.

A. Persönliche Daten der Ehegatten
I. Lebenspartner(in) 1
II. Lebenspartner(in) 2
III. Letzte gemeinsame Adresse
IV. Daten der Begründung der Lebenspartnerschaft
B. Angaben zur Aufhebung der Lebenspartnerschaft
Der Aufhebung der Lebenspartnerschaft stimmt der andere Lebenspartner zu?*
Es gibt einen Lebenspartnerschaftsvertrag bzw. notarielle Trennungsvereinbarung. *
Versorgungsausgleich ausgeschlossen *
Nettoverdienst
Gerichtsgebühren *
Verbindlichkeiten pro Monat (Summe)
C. Weitere Angaben
D. Vollmacht
Hiermit erteile ich Herrn Rechtsanwalt Theo Schmidt, Massenbergstr. 11 in 44787 Bochum, folgende Vollmacht: Herrn Rechtsanwalt Theo Schmidt wird hiermit die Vollmacht zur Vertretung meiner Interessen in meiner Familienrechtsangelegenheit erteilt. Die Vollmacht umfasst die Befugnisse zur Antragstellung auf Scheidung der Ehe, zum Abschluss von Vereinbarungen über Scheidungsfolgen sowie zur Stellung von Anträgen auf Erteilung von Renten- und sonstigen Versorgungsauskünften.

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