Binationale Ehen

Binationale Ehen:

Gilt deutsches Recht?

Wann immer bei einer Scheidung beide Ehegatten aus verschiedenen Staaten stammen stellt sich die Frage, welches Scheidungsrecht anzuwenden ist. Wenn ein Ehegatte die deutsche Staatsbürgerschaft und der andere Ehegatte etwa die französische Staatsbürgerschaft hat, gilt dann für die Scheidung deutsches – oder französisches Recht? Ist eine wirksame Rechtswahl getroffen worden, so ist diese zu beachten. Haben die Ehegatten, was die Regel sein wird, keine Rechtswahl getroffen, so gilt Folgendes:

Nach einer im Jahr 2012 in Kraft getretenen EU-Verordnung gilt für die Ehescheidung das Recht des Staates in dem die Ehegatten zum Zeitpunkt der Anrufung des Gerichts Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Anderenfalls gilt für die Ehescheidung das Recht des Staates in dem die Ehegatten ihren letzten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt hatten, wenn zum Zeitpunkt der Anrufung des Gerichts noch kein Jahr vergangen ist und noch einer der Ehegatten dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Ist keine dieser Alternativen erfüllt gilt für die Ehescheidung das Recht des Staates, dessen Staatsangehörigkeit beide Eheleute haben.

Ist auch danach das geltende Recht nicht zu ermitteln, so gilt für die Scheidung das Recht des Staates des angerufenen Gerichts.

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Antrag zur Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

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A. Persönliche Daten der Ehegatten
I. Lebenspartner(in) 1
II. Lebenspartner(in) 2
III. Letzte gemeinsame Adresse
IV. Daten der Begründung der Lebenspartnerschaft
B. Angaben zur Aufhebung der Lebenspartnerschaft
Der Aufhebung der Lebenspartnerschaft stimmt der andere Lebenspartner zu?*
Es gibt einen Lebenspartnerschaftsvertrag bzw. notarielle Trennungsvereinbarung. *
Versorgungsausgleich ausgeschlossen *
Nettoverdienst
Gerichtsgebühren *
Verbindlichkeiten pro Monat (Summe)
C. Weitere Angaben
D. Vollmacht
Hiermit erteile ich Herrn Rechtsanwalt Theo Schmidt, Massenbergstr. 11 in 44787 Bochum, folgende Vollmacht: Herrn Rechtsanwalt Theo Schmidt wird hiermit die Vollmacht zur Vertretung meiner Interessen in meiner Familienrechtsangelegenheit erteilt. Die Vollmacht umfasst die Befugnisse zur Antragstellung auf Scheidung der Ehe, zum Abschluss von Vereinbarungen über Scheidungsfolgen sowie zur Stellung von Anträgen auf Erteilung von Renten- und sonstigen Versorgungsauskünften.

Kostenvoranschlag für Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

Dieses Formular bitte vollständig ausfüllen und via Internet absenden. Sie erhalten dann einen unverbindlichen Kostenvoranschlag über die Höhe der Anwaltsgebühren und Gerichtskosten. Damit haben Sie schon im Vorfeld einen Überblick über die Kosten einer Aufhebung der Lebenspartnerschaft.

Darlehensraten pro Monat (Summe)
Monatliche Darlehensraten ziehen wir bei der Streitwertberechnung vom Einkommen zu Ihren Gunsten ab. Leider akzeptieren die Gerichte keine Kreditraten für Immobilien. Bitte geben Sie in den Feldern Ehefrau und Ehemann die Darlehensrate an die von demjenigen bezahlt werden.
Nur Darlehensraten ohne Raten für Immobilien (keine Miete, Verischerungen usw.)