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Scheidungsantrag Online

Der Scheidungsantrag

Ein Scheidungsantrag an das zuständige Amtsgericht ist die Voraussetzung für eine Ehescheidung. Dieser Scheidungsantrag darf nur durch einen Rechtsanwalt gestellt werden. Wenn Sie selbst einen Antrag auf Ehescheidung an das Amtsgericht senden, wird dieser Antrag als unzulässig abgewiesen und es entstehen unnötige Gerichtskosten.

Der Scheidungsantrag online

Sie können den Antrag auf Scheidung auch online (Scheidungsantrag Online) über uns stellen (Kostenloses Scheidungs – Antragsformular). In diesem Fall können Sie sich den Besuch beim Rechtsanwalt ersparen und können uns online mit der Erstellung eines Scheidungsantrages an das zuständige Familiengericht beauftragen. Voraussetzung dafür ist, dass die Folgen der Trennung bereits geklärt wurden. Es darf also kein Streit zwischen den Ehegatten bestehen und es sollte nur um die reine Ehescheidung gehen. In diesem Fall können Sie unsere Fachanwälte für Familienrecht online beauftragen und dadurch Zeit, Geld und Nerven sparen. Falls Sie den Aufwand und die Kosten für das Scheidungsverfahren so gering wie möglich halten möchten, können Sie uns online beauftragen (Link auf das Antragsformular). Unsere gesamte Korrespondenz kann online erfolgen. Sie können uns die erforderlichen Unterlagen eingescannt per email zukommen lassen.

Die Voraussetzungen für einen Scheidungsantrag

Ein Scheidungsantrag ( Scheidungsantrag Online) kann nicht sofort nach der Trennung gestellt werden. Der Gesetzgeber hat geregelt, dass eine Scheidung grundsätzlich erst nach Ablauf eines Trennungsjahres erfolgen kann, es sei denn es handelt sich um eine sogenannte Härtescheidung, bei der dem Ehegatten nicht zumutbar ist, das Trennungsjahr abzuwarten. Dies sind besondere Ausnahmefälle, in denen es zum Beispiel zu Gewalt oder Drogen- oder Alkoholmissbrauch gekommen ist. Falls nicht ausnahmsweise die Voraussetzung für eine Härtescheidung vorliegen, muss also ein Trennungsjahr abgewartet werden. Allerdings muss das Trennungsjahr nicht bei Einreichung der Scheidung zum Amtsgericht abgelaufen sein, sondern erst an dem Tag, an dem der gerichtliche Scheidungstermin erfolgt. Da das Scheidungsverfahren auch in unstreitigen Fällen einige Monate dauert, kann bereits zwei oder drei Monate vor Ablauf des Trennungsjahres der Scheidungsantrag beim Amtsgericht eingereicht werden. Wir können daher für Sie schon 9 oder 10 Monate nach der Trennung den Scheidungsantrag beim zuständigen Amtsgericht stellen.

Erforderliche Unterlagen für den Scheidungsantrag

Dem Amtsgericht muss eine Kopie der Heiratsurkunde eingereicht werden. Falls sie im Ausland geheiratet haben und die Heiratsurkunde nur in ausländischer Sprache erstellt wurde, muss dem Amtsgericht zusätzlich eine Übersetzung der Heiratsurkunde eines amtlich anerkannten Dolmetschers eingereicht werden. Falls die Heiratsurkunde mehrsprachig ist und eine Sprache davon ist Deutsch, reicht dies aus.

Sofern Sie gemeinsame minderjährige Kinder haben, müssen dem Amtsgericht die Geburtsurkunden der Kinder in Kopie eingereicht werden.

Sofern Sie einen Ehevertrag oder eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung beurkundet haben, muss dies dem Amtsgericht in Kopie eingereicht werden.

Falls Sie Prozeßkostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe beantragen, muss dem Amtsgericht der Antrag auf Prozeßkostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe im Original eingereicht werden und ferner Ihre Einkommensnachweise, zum Beispiel eine aktuelle Lohnabrechnung, ein ALG Bescheid oder Hartz IV Bescheid, Ihr Mietvertrag und ein aktueller Kontoauszug in Kopie zum Nachweise des Kontostandes. Das Formular zur Beantragung von Prozeßkostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe finden Sie hier (Link zum Formular Prozeßkostenhilfe).

Scheidungsantrag Muster

Nachfolgend finden Sie ein Muster für einen Scheidungsantrag. Bitte beachten Sie, dass ein Scheidungsantrag nur durch einen Rechtsanwalt beim Amtsgericht werden kann. Wenn Sie ohne einen Rechtsanwalt einen Scheidungsantrag an das Amtsgericht senden, wird der Antrag als unzulässig zurückgewiesen und es entstehen sinnlose Gerichtskosten.

Es wird beantragt, wie folgt zu erkennen:

Die am ___ vor dem Standesbeamten in ___ zur Heiratsregister- Nr. ___ geschlossene Ehe der Parteien wird geschieden.

Begründung:

I. Die örtliche Zuständigkeit des Gerichts ergibt sich aus § 122 Ziffer 1 FamFG. Der Antragsteller hat mit allen gemeinschaftlichen minderjährigen Kindern den gewöhnlichen Aufenthalt im Bezirk des angerufenen Familiengerichts.

Die Ehegatten haben ausweislich der als Anlage in Kopie überreichten Heiratsurkunde am ___ vor dem Standesbeamten in ___ die Ehe miteinander geschlossen. Sofern die Heiratsurkunde im Original bzw. als beglaubigte Abschrift zum Termin vorgelegt werden soll, wird um einen Hinweis gebeten.

Der Antragsteller ist am _____ geboren und besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit. Die Antragsgegnerin ist am _____ geboren und besitzt ebenfalls die deutsche Staatsangehörigkeit.

II. Entweder:

Aus der Ehe der Parteien sind keine Kinder hervorgegangen.

Oder:

Aus der Ehe der Parteien ist ausweislich der in Kopie beigefügten Geburtsurkunde das minderjährige Kind ______, geboren am _______ hervorgegangen. Sofern die Geburtsurkunde im Original bzw. als beglaubigte Abschrift zum Termin vorgelegt werden soll, wird um einen Hinweis gebeten.

Das Kind lebt bei _____.

Beweis: Parteivernehmung

Die elterliche Sorge wird von den Parteien derzeit gemeinsam ausgeübt. Dabei soll es nach dem Wunsch des Antragstellers auch in Zukunft bleiben. Es wird davon ausgegangen, dass die Antragsgenerin der gemeinsamen elterlichen Sorge zustimmen wird.

III. Der Scheidungsantrag wird auf den Grundtatbestand des § 1565 Abs. 1 BGB gestützt. Die Ehe der Parteien ist gescheitert. Die Beendigung der häuslichen Gemeinschaft der Parteien (§ 1567 Abs. 1 S. 1 BGB) erfolgte durch Auszug des / der _______ aus der früheren ehelichen Wohnung am ______. Es wird daher davon ausgegangen, dass das Trennungsjahr zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung abgelaufen sein wird.

Die Antragsgenerin wird dem Scheidungsbegehren zustimmen.

Beweis: Parteivernehmung

Die Anhörung der Parteien nach § 128 FamFG wird ergeben, dass eine Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft ausgeschlossen ist. Beide Eheleute lehnen es endgültig ab, die eheliche Lebensgemeinschaft wiederherzustellen.

Beweis: zunächst nur Parteivernehmung

  1. Entweder ohne Kinder

Die Parteien haben eine Regelung über die Unterhaltspflicht, sowie die Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung und am Hausrat getroffen.

Oder mit Kindern

Die Parteien haben eine Regelung über die elterliche Sorge, den Umgang und die Unterhaltspflicht gegenüber den gemeinschaftlichen minderjährigen Kindern sowie durch die Ehe begründete Unterhaltspflicht und die Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung und am Hausrat getroffen.

V. Der Versorgungsausgleich ist nach den gesetzlichen Bestimmungen durchzuführen.

Der Fragebogen zu den Versorgungsanwartschaften ist für den Antragsteller in der Anlage dreifach beigefügt worden mit der Bitte um Weiterleitung an die Versorgungsträger.

VI. Familiensachen sind bei anderen Gerichten nicht anhängig.

VII. Das monatliche Nettoeinkommen des Antragstellers beläuft sich auf _____ € und das Nettoeinkommen der Antragsgenerin beträgt ______ €. Da die Angelegenheit unstreitig ist, wird ein Abzug von 30% vom Streitwert vorgenommen. Der vorläufige Streitwert beläuft sich unter Berücksichtigung des Streitwertes für den Versorgungsausgleich in Höhe von 20% des dreifachen Nettoeinkommens auf ____ €. Dementsprechend wird ein Gerichtskostenvorschuss in Höhe von ____ € durch anliegenden Verrechnungsscheck zur Einzahlung gebracht.

Sollte das Gericht weitere Angaben für erforderlich halten, wird um einen entsprechenden Hinweis gebeten.

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Antrag zur Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

Dieses Formular bitte vollständig ausfüllen und absenden.

A. Persönliche Daten der Ehegatten
I. Lebenspartner(in) 1
II. Lebenspartner(in) 2
III. Letzte gemeinsame Adresse
IV. Daten der Begründung der Lebenspartnerschaft
B. Angaben zur Aufhebung der Lebenspartnerschaft
Der Aufhebung der Lebenspartnerschaft stimmt der andere Lebenspartner zu?*
Es gibt einen Lebenspartnerschaftsvertrag bzw. notarielle Trennungsvereinbarung. *
Versorgungsausgleich ausgeschlossen *
Nettoverdienst
Gerichtsgebühren *
Verbindlichkeiten pro Monat (Summe)
C. Weitere Angaben
D. Vollmacht
Hiermit erteile ich Herrn Rechtsanwalt Theo Schmidt, Massenbergstr. 11 in 44787 Bochum, folgende Vollmacht: Herrn Rechtsanwalt Theo Schmidt wird hiermit die Vollmacht zur Vertretung meiner Interessen in meiner Familienrechtsangelegenheit erteilt. Die Vollmacht umfasst die Befugnisse zur Antragstellung auf Scheidung der Ehe, zum Abschluss von Vereinbarungen über Scheidungsfolgen sowie zur Stellung von Anträgen auf Erteilung von Renten- und sonstigen Versorgungsauskünften.

Kostenvoranschlag für Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

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Darlehensraten pro Monat (Summe)
Monatliche Darlehensraten ziehen wir bei der Streitwertberechnung vom Einkommen zu Ihren Gunsten ab. Leider akzeptieren die Gerichte keine Kreditraten für Immobilien. Bitte geben Sie in den Feldern Ehefrau und Ehemann die Darlehensrate an die von demjenigen bezahlt werden.
Nur Darlehensraten ohne Raten für Immobilien (keine Miete, Verischerungen usw.)