Grenzüberschreitende Scheidungen

Grenzüberschreitende Scheidungen

Die EU hat vor zwei Jahren eine verstärkte Zusammenarbeit im Bereich Ehescheidung und Trennung beschlossen, um Ehepaaren mit unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten bei einer Scheidung oder Trennung die Wahl oder Bestimmung des anwendbaren Rechts zu erleichtern.

Europäisches Scheidungsrecht auf Griechenland ausgeweitet

Deutschland gehört neben den 13 Mitgliedsländern Belgien, Bulgarien, Frankreich, Italien, Lettland, Luxemburg, Malta, Österreich, Portugal, Rumänien, Slowenien, Spanien und Ungarn zu den teilnehmenden Staaten. Seit November 2012 wendet auch Litauen die EU-Verordnung 1259/2010 (bezeichnet als Rom III-Verordnung) an. Die EU-Kommission hat am 17.01.2014 grünes Licht gegeben, dass auch Griechenland an dieser verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des Scheidungs- und Trennungsrechts teilnehmen kann.

Vorteile für eine einvernehmliche Scheidung via Internet

Für Scheidungsverfahren von Ehepaaren mit unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten gibt es damit wieder ein Stück mehr Rechtssicherheit. Dies bringt natürlich auch für unstreitige und einvernehmliche Scheidungen Vorteile. Diese Erweiterung betrifft auch die Ehescheidung von Ehepartnern, die in unterschiedlichen Staaten leben oder im Ausland ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Mit der reibungslosen Abwicklung über das Internet bietet in diesen Fällen eine Online-Scheidung viele Vorteile.
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Antrag zur Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

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A. Persönliche Daten der Ehegatten
I. Lebenspartner(in) 1
II. Lebenspartner(in) 2
III. Letzte gemeinsame Adresse
IV. Daten der Begründung der Lebenspartnerschaft
B. Angaben zur Aufhebung der Lebenspartnerschaft
Der Aufhebung der Lebenspartnerschaft stimmt der andere Lebenspartner zu?*
Es gibt einen Lebenspartnerschaftsvertrag bzw. notarielle Trennungsvereinbarung. *
Versorgungsausgleich ausgeschlossen *
Nettoverdienst
Gerichtsgebühren *
Verbindlichkeiten pro Monat (Summe)
C. Weitere Angaben
D. Vollmacht
Hiermit erteile ich Herrn Rechtsanwalt Theo Schmidt, Massenbergstr. 11 in 44787 Bochum, folgende Vollmacht: Herrn Rechtsanwalt Theo Schmidt wird hiermit die Vollmacht zur Vertretung meiner Interessen in meiner Familienrechtsangelegenheit erteilt. Die Vollmacht umfasst die Befugnisse zur Antragstellung auf Scheidung der Ehe, zum Abschluss von Vereinbarungen über Scheidungsfolgen sowie zur Stellung von Anträgen auf Erteilung von Renten- und sonstigen Versorgungsauskünften.

Kostenvoranschlag für Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

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Darlehensraten pro Monat (Summe)
Monatliche Darlehensraten ziehen wir bei der Streitwertberechnung vom Einkommen zu Ihren Gunsten ab. Leider akzeptieren die Gerichte keine Kreditraten für Immobilien. Bitte geben Sie in den Feldern Ehefrau und Ehemann die Darlehensrate an die von demjenigen bezahlt werden.
Nur Darlehensraten ohne Raten für Immobilien (keine Miete, Verischerungen usw.)