Aufenthaltsbestimmungsrecht

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein Teil des elterlichen Sorgerechts. Leben die Eltern getrennt, so kann ein Elternteil beantragen, dass das Familiengericht die elterliche Sorge, oder einen Teil hiervon, etwa das Aufenthaltsbestimmungsrecht ihm allein überträgt. Entscheidend dabei ist allein das Wohl des Kindes.
Wird kein solcher Antrag gestellt, so verbleibt es – auch im Falle einer Scheidung – bei der gemeinsamen Sorge. Alltägliche Entscheidungen trifft dann der Elternteil, bei dem das Kind lebt. Dies betrifft für das Aufenthaltsbestimmungsrecht etwa die Frage der Teilnahme an einem Kinderferienlager, oder den Besuch bei Angehörigen.
Nicht zu den alltäglichen Grundentscheidungen gehören aber die Fragen, bei welchem Elternteil und wo ein Kind lebt. Werden sich hier die Eltern nicht einig, so muss das Familiengericht entscheiden.
Begrenzt wird das Aufenthaltsbestimmungsrecht eines alleinsorgeberechtigten Ehegatten während der Zeit, in der sich das Kind beim umgangsberechtigten Ehegatten befindet. Während dieser Zeit hat nämlich der umgangsberechtigte Elternteil die Pflicht und das Recht, während des Umgangs den Aufenthalt des Kindes zu bestimmen.

Aufenthaltsbestimmungsrecht

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein Teil des elterlichen Sorgerechts. Leben die Eltern getrennt, so kann ein Elternteil beantragen, dass das Familiengericht die elterliche Sorge, oder einen Teil hiervon, etwa das Aufenthaltsbestimmungsrecht ihm allein überträgt. Entscheidend dabei ist allein das Wohl des Kindes.
Wird kein solcher Antrag gestellt, so verbleibt es – auch im Falle einer Scheidung – bei der gemeinsamen Sorge. Alltägliche Entscheidungen trifft dann der Elternteil, bei dem das Kind lebt. Dies betrifft für das Aufenthaltsbestimmungsrecht etwa die Frage der Teilnahme an einem Kinderferienlager, oder den Besuch bei Angehörigen.
Nicht zu den alltäglichen Grundentscheidungen gehören aber die Fragen, bei welchem Elternteil und wo ein Kind lebt. Werden sich hier die Eltern nicht einig, so muss das Familiengericht entscheiden.
Begrenzt wird das Aufenthaltsbestimmungsrecht eines alleinsorgeberechtigten Ehegatten während der Zeit, in der sich das Kind beim umgangsberechtigten Ehegatten befindet. Während dieser Zeit hat nämlich der umgangsberechtigte Elternteil die Pflicht und das Recht, während des Umgangs den Aufenthalt des Kindes zu bestimmen.