Krankenvorsorgeunterhalt und Kosten für eine Pflegeversicherung können neben dem Elementarunterhalt geltend gemacht werden.
In der gesetzlichen Krankenversicherung ist der Ehegatte bis zum rechtskräftigen Abschluss des Scheidungsverfahrens beitragsfrei mitversichert. Hier muss aber beachtet werden, dass bei der Inanspruchnahme des begrenzten steuerlichen Realsplittings das Recht zur Familienversicherung entfallen kann, da Unterhaltsleistungen auch als kranken- und pflegeversicherungrechtliches Einkommen gelten. Für Kinder besteht der Anspruch auf Familienversicherung unabhängig davon fort.
Sobald der geschiedene Ehegatte eine eigene gesetzliche Krankenversicherung bezahlen muss, können die dafür aufgewendeten Beträge als Krankenvorsorgeunterhalt neben dem Elementarunterhalt geltend gemacht werden.
War der unterhaltsberechtigte während der Zeit des ehelichen Zusammenlebens in einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung versichert, so kann er auch schon nach der Trennung beanspruchen, dass er in gleicher Weise weiter versichert wird und die dafür anfallenden Kosten als Teil des Unterhaltes geltend machen.
Krankenvorsorgeunterhalt und Kosten für eine Pflegeversicherung können neben dem Elementarunterhalt geltend gemacht werden.
In der gesetzlichen Krankenversicherung ist der Ehegatte bis zum rechtskräftigen Abschluss des Scheidungsverfahrens beitragsfrei mitversichert. Hier muss aber beachtet werden, dass bei der Inanspruchnahme des begrenzten steuerlichen Realsplittings das Recht zur Familienversicherung entfallen kann, da Unterhaltsleistungen auch als kranken- und pflegeversicherungrechtliches Einkommen gelten. Für Kinder besteht der Anspruch auf Familienversicherung unabhängig davon fort.
Sobald der geschiedene Ehegatte eine eigene gesetzliche Krankenversicherung bezahlen muss, können die dafür aufgewendeten Beträge als Krankenvorsorgeunterhalt neben dem Elementarunterhalt geltend gemacht werden.
War der unterhaltsberechtigte während der Zeit des ehelichen Zusammenlebens in einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung versichert, so kann er auch schon nach der Trennung beanspruchen, dass er in gleicher Weise weiter versichert wird und die dafür anfallenden Kosten als Teil des Unterhaltes geltend machen.