Grenzüberschreitende Scheidungen
Die EU hat vor zwei Jahren eine verstärkte Zusammenarbeit im Bereich Ehescheidung und Trennung beschlossen, um Ehepaaren mit unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten bei einer Scheidung oder Trennung die Wahl oder Bestimmung des anwendbaren Rechts zu erleichtern.
Europäisches Scheidungsrecht auf Griechenland ausgeweitet
Deutschland gehört neben den 13 Mitgliedsländern Belgien, Bulgarien, Frankreich, Italien, Lettland, Luxemburg, Malta, Österreich, Portugal, Rumänien, Slowenien, Spanien und Ungarn zu den teilnehmenden Staaten. Seit November 2012 wendet auch Litauen die EU-Verordnung 1259/2010 (bezeichnet als Rom III-Verordnung) an. Die EU-Kommission hat am 17.01.2014 grünes Licht gegeben, dass auch Griechenland an dieser verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des Scheidungs- und Trennungsrechts teilnehmen kann.
Vorteile für eine einvernehmliche Scheidung via Internet
Für Scheidungsverfahren von Ehepaaren mit unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten gibt es damit wieder ein Stück mehr Rechtssicherheit. Dies bringt natürlich auch für unstreitige und einvernehmliche Scheidungen Vorteile. Diese Erweiterung betrifft auch die Ehescheidung von Ehepartnern, die in unterschiedlichen Staaten leben oder im Ausland ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Mit der reibungslosen Abwicklung über das Internet bietet in diesen Fällen eine Online-Scheidung viele Vorteile.
Grenzüberschreitende Scheidungen
Die EU hat vor zwei Jahren eine verstärkte Zusammenarbeit im Bereich Ehescheidung und Trennung beschlossen, um Ehepaaren mit unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten bei einer Scheidung oder Trennung die Wahl oder Bestimmung des anwendbaren Rechts zu erleichtern.
Europäisches Scheidungsrecht auf Griechenland ausgeweitet
Deutschland gehört neben den 13 Mitgliedsländern Belgien, Bulgarien, Frankreich, Italien, Lettland, Luxemburg, Malta, Österreich, Portugal, Rumänien, Slowenien, Spanien und Ungarn zu den teilnehmenden Staaten. Seit November 2012 wendet auch Litauen die EU-Verordnung 1259/2010 (bezeichnet als Rom III-Verordnung) an. Die EU-Kommission hat am 17.01.2014 grünes Licht gegeben, dass auch Griechenland an dieser verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des Scheidungs- und Trennungsrechts teilnehmen kann.
Vorteile für eine einvernehmliche Scheidung via Internet
Für Scheidungsverfahren von Ehepaaren mit unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten gibt es damit wieder ein Stück mehr Rechtssicherheit. Dies bringt natürlich auch für unstreitige und einvernehmliche Scheidungen Vorteile. Diese Erweiterung betrifft auch die Ehescheidung von Ehepartnern, die in unterschiedlichen Staaten leben oder im Ausland ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Mit der reibungslosen Abwicklung über das Internet bietet in diesen Fällen eine Online-Scheidung viele Vorteile.