Ab wann kann bei einer Trennung oder Scheidung Unterhalt verlangt werden?

Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt sind zahlbar von dem Moment an, in dem die Eltern getrennt leben, also bereits vor dem Zeitpunkt der Scheidung. Wenn allerdings nach der Trennung zunächst kein Unterhalt geltend gemacht wird, kann dieser rückwirkend – also für die Vergangenheit – grundsätzlich nicht geltend gemacht werden. Unterhaltsansprüche können erst von dem Monat an geltend gemacht werden, in dem der Unterhaltspflichtige schriftlich aufgefordert wurde, Auskunft über sein Einkommen zu erteilen und Unterhalt zu bezahlen. Es kommt darauf an, an welchem Tag der Unterhaltspflichtige das entsprechende Schreiben erhält.

Ab wann kann bei einer Trennung oder Scheidung Unterhalt verlangt werden?

Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt sind zahlbar von dem Moment an, in dem die Eltern getrennt leben, also bereits vor dem Zeitpunkt der Scheidung. Wenn allerdings nach der Trennung zunächst kein Unterhalt geltend gemacht wird, kann dieser rückwirkend – also für die Vergangenheit – grundsätzlich nicht geltend gemacht werden. Unterhaltsansprüche können erst von dem Monat an geltend gemacht werden, in dem der Unterhaltspflichtige schriftlich aufgefordert wurde, Auskunft über sein Einkommen zu erteilen und Unterhalt zu bezahlen. Es kommt darauf an, an welchem Tag der Unterhaltspflichtige das entsprechende Schreiben erhält.