Der Streitwert wird bei einer Online-Scheidung genau so ermittelt wie bei einem „normalen“ Scheidungsverfahren:
Das Gericht setzt als Streitwert zunächst das dreifache Nettoeinkommen beider Eheleute an.
Hinzugerechnet wird der Streitwert für den Versorgungsausgleich – die Teilung der Rentenansprüche beider Ehepartner aus der Ehezeit. Dieser Streitwert wird mit 20 % des gemeinsamen dreifachen Nettoeinkommens berechnet, mindestens jedoch mit 1.000 Euro. Dies gilt nur für den Fall, dass bei beiden Eheleuten lediglich Rentenansprüche in der Deutschen Rentenversicherung existieren. Sofern weitere Rentenansprüche bestehen, erhöht sich auch der Streitwert für den Versorgungsausgleich.

Zusätzlich kann bei der Ermittlung des Streitwertes für jedes minderjährige Kind ein Nettobetrag von ca. 250 Euro vom Ausgangsbetrag abgezogen werden. Ebenfalls abgerechnet werden können monatliche Kreditraten, sofern sie nicht für Immobilien aufgebracht werden. Die letztendliche Festsetzung des Streitwertes obliegt alleinig dem Gericht.