Auch bei einer sogenannten Online-Scheidung ist ein Erscheinen vor Gericht und damit die Zahlung des Gerichtskostenvorschusses erforderlich.
Sobald Sie den offiziellen Scheidungsauftrag zur Prüfung von uns erhalten, bitten wir Sie gleichzeitig, den Gerichtskostenvorschuss an uns zu überweisen. Dieser Vorschuss ist allein für die Gerichtskosten zu entrichten und unabhängig von unserem Honorar zu zahlen. Um eine sofortige Bearbeitung beim Amtsgericht zu ermöglichen, schicken wir den vollständigen, von Ihnen geprüften Scheidungsauftrag zusammen mit einem Verrechnungsscheck über die Gerichtskosten an das Amtsgericht. Eine direkte Zahlung des Gerichtskostenvorschusses an das Amtsgericht ist ebenfalls möglich, würde jedoch eine zeitliche Verzögerung um ca. vier bis sechs Wochen bedeuten. In diesem Fall würde das Amtsgericht nach Erhalt des Scheidungsauftrags zunächst eine Rechnung erstellen, Ihnen diese zuschicken und erst nach deren Ausgleich beginnen, den Antrag zu bearbeiten.