Bei jeder Scheidung fallen Anwaltskosten und Gerichtskosten an. Beide Kosten richten sich nach dem sogenannten Streitwert und sind gesetzlich geregelt.
Der Streitwert wird auf der Grundlage der Einkünfte der Eheleute bemessen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können die Kosten einer Scheidung verringert werden. Dazu gehören die Möglichkeit, nur einen Anwalt zu beauftragen, der Antrag auf Streitwertreduzierung und die Verfahrenskostenhilfe.