Für den Fall, dass Sie und Ihr Ehepartner sich über die Folgen der Trennung einig sind, kann es ausreichend sein, nur einen Rechtsanwalt zu beauftragen.
Komplett ohne Anwalt ist auch eine Online-Scheidung nicht möglich, denn vor den Familiengerichten ist die Beauftragung eines Anwalts Vorschrift. Man spricht hier auch vom „Anwaltszwang“. Es ist jedoch nicht zwingend erforderlich, dass beide Eheleute einen eigenen Anwalt beauftragen. Wenn ein Ehegatte einen Anwalt beauftragt und die Scheidung einreicht, muss der andere Ehegatte dem Antrag nur noch gegenüber dem Amtsgericht zustimmen. Eine einvernehmliche Scheidung kann also Kosten sparen, wenn keine Kosten für einen zweiten Anwalt anfallen.