Wenn sich beide Ehepartner einig sind, die Scheidung einreichen zu wollen und auch alle Fragen rund um die Folgen der Trennung geklärt sind, taucht häufig die Frage auf: Brauchen wir überhaupt einen Anwalt? Die klare Antwort darauf ist: ja. Das Gesetz sieht vor, dass bei einer Scheidung mindestens jener Ehegatte durch einen Rechtsanwalt vor Gericht vertreten werden muss, der die Scheidung eingereicht hat. Entsprechend gilt diese Regelung auch für eine Online-Scheidung. Grundsätzlich unterscheidet sich eine Online-Scheidung von einer „konventionellen“ Scheidung lediglich darin, dass der Scheidungsauftrag online eingereicht wird und die weitere Korrespondenz per E-Mail, Telefon oder Post erfolgt.

Nur ein Ehegatte benötigt einen Rechtsanwalt
Im Fall einer unstreitigen Scheidung reicht es in der Regel aus, wenn nur ein Ehepartner durch einen Rechtsanwalt vertreten wird. Eine Scheidung komplett ohne Anwalt ist jedoch nicht möglich.