2006 gab es von der damaligen Justizministerin Zypries einen Plan, eine einvernehmliche Ehescheidung auch ohne Rechtsanwälte zu ermöglichen.
Stattdessen sollten die Eheleute einen Notarvertrag abschließen und anschließend das Gerichtsverfahren ohne Anwalt durchführen lassen können. Dieser Plan wurde jedoch nicht realisiert. Auch zukünftig wird es wahrscheinlich keine derartige gesetzliche Regelung geben. Aus unserer Sicht ist es vernünftig, ein Scheidungsverfahren immer mit einem Rechtsanwalt durchzuführen, da aufgrund Unwissenheit oder unzureichender Beratung den Eheleuten ein Vermögensschaden entstehen kann. Der Abschluss eines Notarvertrages würde dies ebenfalls nicht verhindern können und reicht daher für ein Scheidungsverfahren nicht aus.

Auch hier gelten für die Online-Scheidung genau die gleichen Voraussetzungen und rechtlichen Vorgaben wie bei einer „normalen“ Scheidung auf dem konventionellen Weg.