Ob Online-Scheidung oder „konventionelle“ Scheidung: Grundsätzlich darf ein nach der Heirat angenommener Name auch nach der Scheidung behalten werden.
Es gibt keine rechtliche Grundlage dafür, dem anderen dies zu untersagen.

Wer nach der Heirat den Namen seines Ehepartners angenommen hat, kann nach der Scheidung seinen Geburtsnamen wieder annehmen oder zusätzlich führen. Er kann sowohl vorangestellt als auch angefügt werden. Namen aus einer früheren Eheschließung sind davon ausgenommen.

Die Namensänderung wird beim Standesamt beantragt. Das Standesamt verlangt die Vorlage des rechtskräftigen Scheidungsbeschlusses. Eine Annahme des Geburtsnamens ist daher frühestens möglich, nachdem die Scheidung rechtskräftig geworden ist. Dies ist in der Regel etwa zwei Monate nach dem Scheidungstermin der Fall.