Wenn eine Ehe zerrüttet ist, kann sie geschieden werden. Einer Zustimmung durch den Ehegatten bedarf es in der Regel nicht. Das gilt für eine via Internet eingereichte Scheidung genauso wie für eine konventionell beantragte. Der Begriff „Online-Scheidung“ bedeutet lediglich, dass die Kommunikation auf dem postalischen und elektronischen Weg läuft und eine persönliche Beratung nicht unbedingt erforderlich ist. Allerdings ist eine Online-Scheidung nur dann sinnvoll, wenn es sich um eine einvernehmliche Trennung handelt.

Was passiert, wenn nach Ablauf des Trennungsjahres nur ein Ehegatte geschieden werden will?
Eine Grundvoraussetzung für eine Scheidung ist das Trennungsjahr. Möchte nach dessen Ablauf nur einer der beiden Ehegatten geschieden werden, muss kraft Gesetzes das Gericht darüber entscheiden, ob die Ehe „zerrüttet“ ist. Dies wird in der Regel bereits nach Anlauf des Trennungsjahres der Fall sein. Dafür reicht zum Beispiel aus, dass einer der Ehegatten eine neue dauerhafte Beziehung mit einem neuen Partner begonnen hat oder dass Streit zwischen den Eheleuten besteht.

Falls ausnahmsweise nach Ablauf des Trennungsjahres keine „Zerrüttung“ vom Gericht festgestellt werden sollte, kann die Ehe nach dreijähriger Trennungsdauer geschieden werden, da kraft Gesetzes drei Jahre nach der Trennung eine Ehe immer als „zerrüttet“ anzusehen ist.

Sie haben Fragen zum Thema Online-Scheidung, Zuständigkeiten und anderen Regelungen wie zum Beispiel den Versorgungsausgleich etc.? Lassen Sie sich von uns beraten!