Nachdem der Scheidungstermin in Anwesenheit von Ihnen, Ihrem Ehegatten und einem Rechtsanwalt stattgefunden hat, dauert es in der Regel zwei bis sechs Wochen, bis das Amtsgericht Ihnen den schriftlichen Scheidungsbeschluss zukommen lässt.
Danach kann innerhalb von einem Monat Beschwerde eingelegt werden. Wenn Sie im Anschluss an die Scheidung möglichst schnell erneut heiraten möchten oder Ihren Geburtsnamen wieder annehmen wollen, können Sie auf dieses Rechtsmittel verzichten.
Dies ist jedoch mit zusätzlichen Kosten verbunden, da ein zweiter Anwalt vor Gericht anwesend sein muss.
Die Zeitspanne zwischen Einreichung des Scheidungsantrags und Mitteilung über den Scheidungstermin hängt insbesondere davon ab, ob das Verfahren zum Versorgungsausgleich zeitgleich stattfindet.