Sowohl bei einer Online-Scheidung als auch bei einer Scheidung auf konventionellem Weg ist stets nur ein einziges Gericht zuständig. Dafür gibt es eine entsprechende gesetzliche Regelung. Wir stellen Ihnen vier Fallbeispiele vor, welches Gericht in welchem Fall zuständig ist.
Fall 1: Eheleute mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern
Sind aus der Ehe minderjährige Kinder hervorgegangen, liegt die Zuständigkeit für das Scheidungsverfahren beim Gericht in dem Bezirk, in dem der Ehegatte mit einem oder mehreren gemeinsamen minderjährigen Kindern lebt.
Beispiel: Die Ehefrau lebt mit einem gemeinsamen minderjährigen Kind in Münster, der Ehemann lebt in Dortmund. In diesem Fall ist das Amtsgericht Münster zuständig.
Fall 2: Eheleute ohne minderjährige Kinder, der Wohnort wird beibehalten
Existieren keine gemeinsamen minderjährigen Kinder und bleibt mindestens einer der Eheleute am gleichen Ort wohnen, ist das Amtsgericht des entsprechenden Wohnortes zuständig.
Beispiel: Beide Eheleute haben bislang gemeinsam in Düsseldorf gelebt. Nach der Trennung lebt die Ehefrau weiterhin dort, während der Ehemann nach Köln gezogen ist. In diesem Fall ist das Amtsgericht Düsseldorf zuständig.
Fall 3: Eheleute ohne minderjährige Kinder, der Wohnort wird nicht beibehalten
Wenn es keine gemeinsamen minderjährigen Kinder gibt und beide Eheleute nach der Trennung in verschiedene Orte gezogen sind, ist das Amtsgericht an dem Ort zuständig, wo der Ehegatte lebt, an den der Scheidungsantrag zugestellt werden soll.
Beispiel: Beide Eheleute haben früher gemeinsam in Hamburg gewohnt und haben keine Kinder. Nach der Trennung ist die Ehefrau nach Nürnberg gezogen, der Ehemann nach München. Der Scheidungsantrag wird von der Ehefrau gestellt. In diesem Fall ist das Amtsgericht München zuständig, da dort der Ehemann wohnt.
Fall 4: Scheidung im Ausland
Trifft keiner der drei Fälle auf die Eheleute zu, zum Beispiel weil beide im Ausland leben, ist das Amtsgericht Berlin Schöneberg zuständig. Erfahren Sie mehr zum Thema „Ehepartner im Ausland“.