Sobald wir Ihre Zahlung über den Gerichtskostenvorschuss erhalten und Sie uns bestätigt haben, dass der Scheidungsauftrag beim Amtsgericht eingereicht werden kann, schicken wir den Antrag in dreifacher Ausführung an das Amtsgericht.
Während das Original beim Amtsgericht verbleibt, erhält Ihr Ehegatte zwei Kopien des Scheidungsauftrags. Sofern es sich um eine einvernehmliche Trennung handelt, ist für Ihren Ehegatten die Scheidung ohne eigenen Rechtsanwalt möglich. Er muss lediglich dem Amtsgericht unter Angabe des gerichtlichen Aktenzeichens mitteilen:

„Hiermit bestätige ich, dass die Angaben meines Ehegatten zutreffend sind und ich ebenfalls geschieden werden möchte.“

Aus standesrechtlichen Gründen ist es uns leider nicht möglich, im Auftrag Ihres Ehegatten ein Schreiben einzureichen. Es ist daher erforderlich, dass Ihr Ehegatte ein oder zwei Mal selbst das Amtsgericht anschreibt. Erfahren Sie mehr zum Thema „Zustimmung zur Scheidung“.