Eine Online-Scheidung ist sinnvoll, wenn sich beide Eheleute über die Folgen einer Trennung einig sind und keine offenen Rechtsfragen bestehen. Auf diesem Weg können Zeit und Geld eingespart werden. Zur Veranschaulichung zeigen wir Ihnen zwei Beispiele:

Kosten für eine einvernehmliche Scheidung
Die Kosten für ein Scheidungsverfahren orientieren sich am Streitwert. Dieser Wert wird über das Nettoeinkommen der Eheleute zur Ehezeit und weitere Faktoren ermittelt. Über die Höhe des Streitwertes entscheidet immer das Gericht.

Basis
Ehemann
monatliches Nettoeinkommen 2.000 Euro

Ehefrau
monatliches Nettoeinkommen 1.000 Euro

ein minderjähriges Kind

Berechnung Streitwert Scheidungsverfahren
Summe beider Nettoeinkommen = 3.000 Euro
abzüglich Pauschale für minderjähriges Kind = 2.750 Euro
x 3 = 8.250 Euro

Unsere Kanzlei beantragt beim Gericht immer eine Herabsetzung des Streitwertes um 30 %. Würde dem in diesem Fall stattgegeben, ergäbe sich ein Betrag von 5.775 Euro.

Berechnung Streitwert Versorgungsausgleichsverfahren
Zusätzlich wird der Streitwert für das Versorgungsausgleichsverfahren ermittelt. Seine Höhe ist individuell vom Einzelfall abhängig. Für den Fall, dass beide Eheleute ausschließlich Rentenansprüche in der Deutschen Rentenversicherung haben, liegt dieser Streitwert bei 20 % des dreifachen gemeinsamen
Nettoeinkommens:

2.000 Euro + 1.000 Euro = 3.000 Euro
3.000 Euro x 3 = 9.000 Euro
9.000 Euro x 20 % = 1.800 Euro

Gesamtstreitwert: 5.775 Euro + 1.800 Euro = 7.575 Euro

Bestehen weitere Rentenansprüche, erhöht sich der Streitwert für den Versorgungsausgleich.

Gerichts- und Anwaltskosten
Gerichtsgebühren
nach dem „Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen“ (FamGKG): 448,00 Euro

Rechtsanwaltsgebühren
nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG):
Verfahrensgebühr: 652,60 Euro
Terminsgebühr: 602,40 Euro
Auslagenpauschale: 20,00 Euro

Zwischensumme: 1.275,00 Euro
19% Mehrwertsteuer: 242,25 Euro

Summe: 1.517,25 Euro

Gesamtkosten Gerichts- und Anwaltsgebühren: 1.965,25 Euro

Kosten für eine streitige Scheidung
Ausgangssituation: Der Ehemann verfügt über ein monatliches Nettoeinkommen in Höhe von 2.000 Euro, die Ehefrau hat kein eigenes Einkommen. Die Ehepartner leben im gesetzlichen Güterstand. Es handelt sich nicht um eine einvernehmliche Scheidung, sondern die Eheleute streiten über die Scheidung, den Unterhalt, den Zugewinn und über den Versorgungsausgleich. Daraus ergeben sich folgende Streitwerte:

Scheidung: 6.000 Euro
Unterhalt: 7.200 Euro
Zugewinn: 10.000 Euro
Versorgungsausgleich: 1.200 Euro

Gesamtstreitwert: 24.200 Euro

Gerichts- und Anwaltskosten
Gerichtsgebühren
nach dem „Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen“ (FamGKG): 822,00 Euro

Rechtsanwaltsgebühren
nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG):
1,3 Verfahrensgebühr 1.136,20 €
1,2 Terminsgebühr 1.048,80 €
Auslagenpauschale 20,00 €
Zwischensumme 2.205,00 €
19% Mehrwertsteuer 418,95 €
Endsumme 2.623,95 €

Diese Gebühren fallen für jeden Rechtsanwalt an, also gesamt 5.247,90 €. Kosten der Anwalts- und Gerichtsgebühren gesamt: 6.069,90 €.