Der Antrag auf eine Online-Scheidung ist schnell gestellt.
Die größte zeitliche Verzögerung verursacht die Berechnung der Rentenansprüche durch den Rententräger, die in der Regel drei bis sechs Monate dauert. Erst dann wird normalerweise ein Scheidungstermin vom Amtsgericht festgelegt, bei dem auch der Versorgungsausgleich geregelt wird. Wir können jedoch drei Monate nach Zustellung des Scheidungsantrags an den Ehegatten beim Amtsgericht beantragen, das Verfahren zum Versorgungsausgleich abzutrennen, damit ein vorzeitiger Scheidungstermin angesetzt werden kann. Eine wichtige Voraussetzung ist dabei auch, dass dem Amtsgericht die ausgefüllten Fragebögen zum Versorgungsausgleich beider Ehepartner vorliegen. Wenn Sie eine Abtrennung des Verfahrens zum Versorgungsausgleich wünschen, benachrichtigen Sie uns bitte nach Ablauf der drei Monate schriftlich oder telefonisch. Wir setzen uns dann mit dem Amtsgericht in Verbindung. Auch Ihr Ehegatte muss Kontakt zum Amtsgericht aufnehmen und ihm mitteilen:
„Hiermit beantrage ich, das Verfahren zum Versorgungsausgleich abzutrennen und die Scheidung vorab auszusprechen.“
Es besteht allerdings keine Verpflichtung seitens des Amtsgerichts, das Verfahren zum Versorgungsausgleich abzutrennen. Die Entscheidung darüber liegt im Ermessen des Gerichts.