Wenn Sie und Ihr Ehepartner sich einvernehmlich trennen wollen, ist eine Online-Scheidung eine Möglichkeit, Zeit und Geld zu sparen.
Die Kosten für eine Scheidung setzen sich immer aus den Gerichts- und den Anwaltskosten zusammen, die beide anhand des Gesamtstreitwertes bemessen werden. In unstreitigen Fällen beantragen wir beim Gericht eine Streitwertreduzierung in Höhe von 30 %. Das Gericht setzt im Scheidungstermin den Streitwert abschließend fest.

Zusätzlich beantragt unsere Kanzlei pauschal für jedes minderjährige Kind einen Abzug vom gemeinsamen Nettoeinkommen der Ehepartner in Höhe von 250 Euro. Für eine weitere Reduzierung des Streitwertes beantragen wir zudem, monatliche Kreditverbindlichkeiten vom Nettoeinkommen abzuziehen – mit Ausnahme von Immobiliendarlehen. Wir möchten Sie jedoch ausdrücklich darauf hinweisen, dass es sich hierbei lediglich um eine Beantragung durch uns handelt – erst beim Scheidungstermin entscheidet das Gericht darüber, ob dem stattgegeben wird. In der Vergangenheit wurde jedoch häufig unseren Anträgen auf Streitwertreduzierung stattgegeben.