Recht und Steuern

Scheidung Online, Zeit und nerven sparen.

Was bedeutet Scheidung online?

Ein Rechtsanwalt kann online beauftragt werden, einen Scheidungsantrag zu stellen. Sie geben die erforderlichen Daten an und der Rechtsanwalt stellt anschließend für Sie den Scheidungsantrag. Ein Scheidungsantrag darf nur durch einen Rechtsanwalt gestellt werden, ohne Rechtsanwalt geht es also nicht.

Welche Vorteile bietet Scheidung online?

Eine online-Scheidung kann Zeit, Geld und Nerven sparen. Eine online-Scheidung ist allerdings nur dann möglich, wenn die Ehegatten seit mindestens knapp einem Jahr getrennt leben und sich über die wesentlichen Fragen der Trennung und Scheidung einig sind. Wenn nur einer der Ehegatten durch einen Rechtsanwalt vertreten wird und kein Streit unter den Eheleuten besteht, fallen wesentlich geringere Anwalts- und Gerichtsgebühren an, als bei einer streitigen Scheidung.

Sind Ihre Daten sicher?

Es wird eine sichere Netzwerkverbindung mitSS (Secure Socket Layer), d. h. die Netzwerkverbindung zwischen ihren Browser und dem Server wird verschlüsselt so dass „von außen“ keiner die Daten einsehen kann Dies können Sie daran erkennen, dass die Domain-Adresse, die Ihr Browser anzeigt mit „https“ beginnt, also ein für „Sicherheit“ hinzugekommen ist Ihr Browser zeigt Ihnen außerdem in der Fußleiste ein Sicherheitsschloss. Wenn Sie darauf klicken, können Sie sich das Zertifikat anschauen und überprüfen. Eine Einsicht in die Daten von außen ist also absolut unmöglich. Der hohe Sicherheitsstandart auf der unten angegebenen Homepage garantier dies uneingeschränkt.

Welches Gericht ist für die Scheidung zuständig?

Zuständig ist das Amtsgerichtan ihrem Wohnort oder am Wohnort Ihres Ehegatten. Zum Scheidungstermin kommt dervon Ihnen beauftragte Anwalt, dem Sie online ihr Mandat erteilt haben bzw. ein von diesem beauftragter Anwalt als Vertretung. Wo Sie Ihren Wohnsitz haben, ist also unerheblich. Sie wollen keine zeitraubenden und unnötigen Gespräche über die Gründe und die Einzelheiten Ihrer Trennung führen. Sie wollen ihre Entscheidung möglichst zügig und fair umsetzen.

Sollten Sie weitere Fragen haben, erhalten Sie selbstverständlich mehr Informationen im Intenet unter http://www.scheidung-uebers-internet.de/.

Recht und Steuern empfiehlt diese sehr informativen Seiten.
Autor Horst Fleitmann Herausgeber dieser Zeitung

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Antrag zur Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

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A. Persönliche Daten der Ehegatten
I. Lebenspartner(in) 1
II. Lebenspartner(in) 2
III. Letzte gemeinsame Adresse
IV. Daten der Begründung der Lebenspartnerschaft
B. Angaben zur Aufhebung der Lebenspartnerschaft
Der Aufhebung der Lebenspartnerschaft stimmt der andere Lebenspartner zu?*
Es gibt einen Lebenspartnerschaftsvertrag bzw. notarielle Trennungsvereinbarung. *
Versorgungsausgleich ausgeschlossen *
Nettoverdienst
Gerichtsgebühren *
Verbindlichkeiten pro Monat (Summe)
C. Weitere Angaben
D. Vollmacht
Hiermit erteile ich Herrn Rechtsanwalt Theo Schmidt, Massenbergstr. 11 in 44787 Bochum, folgende Vollmacht: Herrn Rechtsanwalt Theo Schmidt wird hiermit die Vollmacht zur Vertretung meiner Interessen in meiner Familienrechtsangelegenheit erteilt. Die Vollmacht umfasst die Befugnisse zur Antragstellung auf Scheidung der Ehe, zum Abschluss von Vereinbarungen über Scheidungsfolgen sowie zur Stellung von Anträgen auf Erteilung von Renten- und sonstigen Versorgungsauskünften.

Kostenvoranschlag für Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

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Darlehensraten pro Monat (Summe)
Monatliche Darlehensraten ziehen wir bei der Streitwertberechnung vom Einkommen zu Ihren Gunsten ab. Leider akzeptieren die Gerichte keine Kreditraten für Immobilien. Bitte geben Sie in den Feldern Ehefrau und Ehemann die Darlehensrate an die von demjenigen bezahlt werden.
Nur Darlehensraten ohne Raten für Immobilien (keine Miete, Verischerungen usw.)