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Kosten für eine Online-Scheidung

Wie hoch sind die Kosten für eine Online-Scheidung?

Eine Online-Scheidung ist sinnvoll, wenn sich beide Eheleute über die Folgen einer Trennung einig sind und keine offenen Rechtsfragen bestehen. Auf diesem Weg können Zeit und Geld eingespart werden. Zur Veranschaulichung zeigen wir Ihnen zwei Beispiele:

Kosten für eine einvernehmliche Scheidung

Die Kosten für ein Scheidungsverfahren orientieren sich am Streitwert. Dieser Wert wird über das Nettoeinkommen der Eheleute zur Ehezeit und weitere Faktoren ermittelt. Über die Höhe des Streitwertes entscheidet immer das Gericht.

Basis

Ehemann
monatliches Nettoeinkommen 2.000 Euro

Ehefrau
monatliches Nettoeinkommen 1.000 Euro

ein minderjähriges Kind

Berechnung Streitwert Scheidungsverfahren

Summe beider Nettoeinkommen = 3.000 Euro
abzüglich Pauschale für minderjähriges Kind = 2.750 Euro
x 3 = 8.250 Euro

Unsere Kanzlei beantragt beim Gericht immer eine Herabsetzung des Streitwertes um 30 %. Würde dem in diesem Fall stattgegeben, ergäbe sich ein Betrag von 5.775 Euro.

Berechnung Streitwert Versorgungsausgleichsverfahren

Zusätzlich wird der Streitwert für das Versorgungsausgleichsverfahren ermittelt. Seine Höhe ist individuell vom Einzelfall abhängig. Für den Fall, dass beide Eheleute ausschließlich Rentenansprüche in der Deutschen Rentenversicherung haben, liegt dieser Streitwert bei 20 % des dreifachen gemeinsamen
Nettoeinkommens:

2.000 Euro + 1.000 Euro = 3.000 Euro
3.000 Euro x 3 = 9.000 Euro
9.000 Euro x 20 % = 1.800 Euro

Gesamtstreitwert: 5.775 Euro + 1.800 Euro = 7.575 Euro

Bestehen weitere Rentenansprüche, erhöht sich der Streitwert für den Versorgungsausgleich.

Gerichts- und Anwaltskosten

Gerichtsgebühren
nach dem „Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen“ (FamGKG): 448,00 Euro

Rechtsanwaltsgebühren
nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG):
Verfahrensgebühr: 652,60 Euro
Terminsgebühr: 602,40 Euro
Auslagenpauschale: 20,00 Euro

Zwischensumme: 1.275,00 Euro
19% Mehrwertsteuer: 242,25 Euro

Summe: 1.517,25 Euro

Gesamtkosten Gerichts- und Anwaltsgebühren: 1.965,25 Euro

Kosten für eine streitige Scheidung

Ausgangssituation: Der Ehemann verfügt über ein monatliches Nettoeinkommen in Höhe von 2.000 Euro, die Ehefrau hat kein eigenes Einkommen. Die Ehepartner leben im gesetzlichen Güterstand. Es handelt sich nicht um eine einvernehmliche Scheidung, sondern die Eheleute streiten über die Scheidung, den Unterhalt, den Zugewinn und über den Versorgungsausgleich. Daraus ergeben sich folgende Streitwerte:

Scheidung: 6.000 Euro
Unterhalt: 7.200 Euro
Zugewinn: 10.000 Euro
Versorgungsausgleich: 1.200 Euro

Gesamtstreitwert: 24.200 Euro

Gerichts- und Anwaltskosten

Gerichtsgebühren
nach dem „Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen“ (FamGKG): 822,00 Euro

Rechtsanwaltsgebühren
nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG):
Rechtsanwaltsgebühren:

 

1,3 Verfahrensgebühr

1.136,20 €

1,2 Terminsgebühr

1.048,80 €

Auslagenpauschale

20,00 €

Zwischensumme

2.205,00 €

19% Mehrwertsteuer

418,95 €

Endsumme

2.623,95 €

Diese Gebühren fallen für jeden Rechtsanwalt an, also gesamt 5.247,90 €. Kosten der Anwalts- und Gerichtsgebühren gesamt: 6.069,90 €.

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Antrag zur Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

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A. Persönliche Daten der Ehegatten
I. Lebenspartner(in) 1
II. Lebenspartner(in) 2
III. Letzte gemeinsame Adresse
IV. Daten der Begründung der Lebenspartnerschaft
B. Angaben zur Aufhebung der Lebenspartnerschaft
Der Aufhebung der Lebenspartnerschaft stimmt der andere Lebenspartner zu?*
Es gibt einen Lebenspartnerschaftsvertrag bzw. notarielle Trennungsvereinbarung. *
Versorgungsausgleich ausgeschlossen *
Nettoverdienst
Gerichtsgebühren *
Verbindlichkeiten pro Monat (Summe)
C. Weitere Angaben
D. Vollmacht
Hiermit erteile ich Herrn Rechtsanwalt Theo Schmidt, Massenbergstr. 11 in 44787 Bochum, folgende Vollmacht: Herrn Rechtsanwalt Theo Schmidt wird hiermit die Vollmacht zur Vertretung meiner Interessen in meiner Familienrechtsangelegenheit erteilt. Die Vollmacht umfasst die Befugnisse zur Antragstellung auf Scheidung der Ehe, zum Abschluss von Vereinbarungen über Scheidungsfolgen sowie zur Stellung von Anträgen auf Erteilung von Renten- und sonstigen Versorgungsauskünften.

Kostenvoranschlag für Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

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Darlehensraten pro Monat (Summe)
Monatliche Darlehensraten ziehen wir bei der Streitwertberechnung vom Einkommen zu Ihren Gunsten ab. Leider akzeptieren die Gerichte keine Kreditraten für Immobilien. Bitte geben Sie in den Feldern Ehefrau und Ehemann die Darlehensrate an die von demjenigen bezahlt werden.
Nur Darlehensraten ohne Raten für Immobilien (keine Miete, Verischerungen usw.)