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Online-Scheidung Besonderheiten

Gibt es bei einer Online-Scheidung Besonderheiten bei der Ermittlung des Streitwertes?

Der Streitwert wird bei einer Online-Scheidung genau so ermittelt wie bei einem „normalen“ Scheidungsverfahren: Das Gericht setzt als Streitwert zunächst das dreifache Nettoeinkommen beider Eheleute an. Hinzugerechnet wird der Streitwert für den Versorgungsausgleich – die Teilung der Rentenansprüche beider Ehepartner aus der Ehezeit. Dieser Streitwert wird mit 20 % des gemeinsamen dreifachen Nettoeinkommens berechnet, mindestens jedoch mit 1.000 Euro. Dies gilt nur für den Fall, dass bei beiden Eheleuten lediglich Rentenansprüche in der Deutschen Rentenversicherung existieren. Sofern weitere Rentenansprüche bestehen, erhöht sich auch der Streitwert für den Versorgungsausgleich.

Zusätzlich kann bei der Ermittlung des Streitwertes für jedes minderjährige Kind ein Nettobetrag von ca. 250 Euro vom Ausgangsbetrag abgezogen werden. Ebenfalls abgerechnet werden können monatliche Kreditraten, sofern sie nicht für Immobilien aufgebracht werden. Die letztendliche Festsetzung des Streitwertes obliegt alleinig dem Gericht.

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Antrag zur Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

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A. Persönliche Daten der Ehegatten
I. Lebenspartner(in) 1
II. Lebenspartner(in) 2
III. Letzte gemeinsame Adresse
IV. Daten der Begründung der Lebenspartnerschaft
B. Angaben zur Aufhebung der Lebenspartnerschaft
Der Aufhebung der Lebenspartnerschaft stimmt der andere Lebenspartner zu?*
Es gibt einen Lebenspartnerschaftsvertrag bzw. notarielle Trennungsvereinbarung. *
Versorgungsausgleich ausgeschlossen *
Nettoverdienst
Gerichtsgebühren *
Verbindlichkeiten pro Monat (Summe)
C. Weitere Angaben
D. Vollmacht
Hiermit erteile ich Herrn Rechtsanwalt Theo Schmidt, Massenbergstr. 11 in 44787 Bochum, folgende Vollmacht: Herrn Rechtsanwalt Theo Schmidt wird hiermit die Vollmacht zur Vertretung meiner Interessen in meiner Familienrechtsangelegenheit erteilt. Die Vollmacht umfasst die Befugnisse zur Antragstellung auf Scheidung der Ehe, zum Abschluss von Vereinbarungen über Scheidungsfolgen sowie zur Stellung von Anträgen auf Erteilung von Renten- und sonstigen Versorgungsauskünften.

Kostenvoranschlag für Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

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Darlehensraten pro Monat (Summe)
Monatliche Darlehensraten ziehen wir bei der Streitwertberechnung vom Einkommen zu Ihren Gunsten ab. Leider akzeptieren die Gerichte keine Kreditraten für Immobilien. Bitte geben Sie in den Feldern Ehefrau und Ehemann die Darlehensrate an die von demjenigen bezahlt werden.
Nur Darlehensraten ohne Raten für Immobilien (keine Miete, Verischerungen usw.)