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Online-Scheidung Namen behalten

Kann ich nach der Scheidung den Namen des Ehepartners behalten?

Ob Online-Scheidung oder „konventionelle“ Scheidung: Grundsätzlich darf ein nach der Heirat angenommener Name auch nach der Scheidung behalten werden. Es gibt keine rechtliche Grundlage dafür, dem anderen dies zu untersagen.

Wer nach der Heirat den Namen seines Ehepartners angenommen hat, kann nach der Scheidung seinen Geburtsnamen wieder annehmen oder zusätzlich führen. Er kann sowohl vorangestellt als auch angefügt werden. Namen aus einer früheren Eheschließung sind davon ausgenommen.

Die Namensänderung wird beim Standesamt beantragt. Das Standesamt verlangt die Vorlage des rechtskräftigen Scheidungsbeschlusses. Eine Annahme des Geburtsnamens ist daher frühestens möglich, nachdem die Scheidung rechtskräftig geworden ist. Dies ist in der Regel etwa zwei Monate nach dem Scheidungstermin der Fall.

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Antrag zur Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

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A. Persönliche Daten der Ehegatten
I. Lebenspartner(in) 1
II. Lebenspartner(in) 2
III. Letzte gemeinsame Adresse
IV. Daten der Begründung der Lebenspartnerschaft
B. Angaben zur Aufhebung der Lebenspartnerschaft
Der Aufhebung der Lebenspartnerschaft stimmt der andere Lebenspartner zu?*
Es gibt einen Lebenspartnerschaftsvertrag bzw. notarielle Trennungsvereinbarung. *
Versorgungsausgleich ausgeschlossen *
Nettoverdienst
Gerichtsgebühren *
Verbindlichkeiten pro Monat (Summe)
C. Weitere Angaben
D. Vollmacht
Hiermit erteile ich Herrn Rechtsanwalt Theo Schmidt, Massenbergstr. 11 in 44787 Bochum, folgende Vollmacht: Herrn Rechtsanwalt Theo Schmidt wird hiermit die Vollmacht zur Vertretung meiner Interessen in meiner Familienrechtsangelegenheit erteilt. Die Vollmacht umfasst die Befugnisse zur Antragstellung auf Scheidung der Ehe, zum Abschluss von Vereinbarungen über Scheidungsfolgen sowie zur Stellung von Anträgen auf Erteilung von Renten- und sonstigen Versorgungsauskünften.

Kostenvoranschlag für Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

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Darlehensraten pro Monat (Summe)
Monatliche Darlehensraten ziehen wir bei der Streitwertberechnung vom Einkommen zu Ihren Gunsten ab. Leider akzeptieren die Gerichte keine Kreditraten für Immobilien. Bitte geben Sie in den Feldern Ehefrau und Ehemann die Darlehensrate an die von demjenigen bezahlt werden.
Nur Darlehensraten ohne Raten für Immobilien (keine Miete, Verischerungen usw.)