Scheidung einreichen – Wann & wie kann die Scheidung erfolgen?
Was sind die Voraussetzungen für eine rechtsgültige Scheidung und was erwartet Sie im darauffolgenden Scheidungsverfahren?
Zu sagen, dass man sich scheidet, genügt in Deutschland nicht, um eine Ehe aufzulösen. In der Bundesrepublik erfolgt eine Scheidung nur durch den Antrag der Eheleute, welchen das örtlich zuständige Familiengericht bewilligen muss. Die Voraussetzung dafür ist, mit einem Scheidungsantrag die Scheidung einzureichen (§ 124 FamFG).
Wer noch keine Scheidung hinter sich hat, weiß in der Regel nicht, was Ihn während des Scheidungsverfahrens alles erwartet. Diese Ungewissheit erschwert die ohnehin belastende Situation und verursacht häufig Bauchschmerzen. Doch keine Sorge – wir sind da, um Sie aufzuklären.
Ablauf: Scheidung per Scheidungsantrag einreichen
Die Einreichung der Scheidung kann auf verschiedenen Weisen durchgeführt werden. Die wohl einfachste Variante ist, dass der Scheidungswillige Online einen Scheidungsauftrag ausfüllt. Alternativ kann der Scheidungsauftrag auch per Post, Fax oder persönlich überbracht werden. Durch die Informationen, die Sie uns mit den Scheidungsauftrag einreichen, können wir Ihren Scheidungsantrag erstellen. Gerne können Sie sich zudem kostenlos & unverbindlich von unseren qualifizierten Rechtsanwälten beraten lassen, welche sich auf das Familienrecht spezialisiert haben.
Das Wichtigste in Kürze
- Bevor Sie Ihre Scheidung einreichen, empfehlen wir Ihnen ein persönliches kostenloses Beratungsgespräch, um die notwendigen Scheidungsvoraussetzungen mit Ihnen abzusprechen.
- Das Trennungsjahr muss berücksichtigt werden. Dieses bezieht sich allerdings auf den gerichtlichen Scheidungstermin und nicht auf die Einreichung der Scheidung. Das Trennungsjahr gilt ab dem Zeitpunkt, an dem getrennt geschlafen, gewirtschaftet und quasi keine Dienstleistungen füreinander erbracht werden. Eine Trennung ist also auch innerhalb einer Wohnung möglich.
- Aufgrund des in Deutschland bestehenden Anwaltszwangs kann bei den Familiengerichten keine Scheidung ohne einen Rechtsanwalt Bei einvernehmlichen Scheidungen ist es ausreichend, wenn einer der Eheleute anwaltlich vertreten wird, wodurch Sie erhebliche Kosten einsparen.
- Scheidung Online vereinfacht und beschleunigt Ihr Verfahren, wodurch Sie sich viel Zeit & Aufwand ersparen.
- Wir reichen Ihren Scheidungsantrag beim zuständigen örtlichen Familiengericht ein. Ihr Ehepartner erhält per Post den Scheidungsantrag vom Amtsgericht und muss diesem zustimmen. Sofern kein Versorgungsausgleich durchgeführt werden soll, erhalten Sie anschließend vom Gericht den gerichtlichen Scheidungstermin, zu welchem beide Eheleute und ein Rechtsanwalt erscheinen müssen. Im Scheidungstermin wird die Scheidung dann rechtsgültig ausgesprochen.
Welche Voraussetzungen & Unterlagen benötigen Sie, um eine Scheidung einzureichen?
Sofern Sie sich scheiden lassen möchten, müssen Sie ein paar Scheidungsvoraussetzungen berücksichtigen. Vor der Einreichung des Scheidungsantrags müssen die Eheleute mindestens 10 Monate getrennt leben, damit das Trennungsjahr abläuft. Der Auszug aus der gemeinsamen Wohnung oder dem Haus macht deutlich, dass die Eheleute getrennt leben. Das Trennungsjahr gilt zudem auch ab dem Zeitpunkt, an dem die Betten getrennt wurden, wobei Gemeinschaftsräume wie Bad oder Küche noch zusammen genutzt werden dürfen. Sie sollten getrennte Kassen bzw. Konten besitzen und jeder Ehepartner sollte für sich selber einkaufen, putzen, kochen & waschen.
Eine vorzeitige Trennung ohne das Abwarten des Trennungsjahres ist in Härtefällen möglich, wenn z.B. einem der Ehepartner nicht zuzumuten ist, dass Trennungsjahr abzuwarten. Meistens handelt es sich dabei um Fälle, in denen ein Ehepartner psychisch und/oder körperlich stark leidet. Dies sind aber absolute Ausnahmefälle.
Welche Unterlagen benötigen Sie, um eine Scheidung einreichen zu können?
Als Ihr Rechtsanwalt benötigen wir ein paar Unterlagen, um Ihre Scheidung erfolgreich beim Familiengericht einzureichen. Unter anderem werden folgende Unterlagen benötigt:
- Heiratsurkunde (das Originaldokument) oder eine beglaubigte Kopie vom Familienstammbuch
- Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder
- Mögliche Eheverträge und/oder beurkundete notarielle Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Formular für den Versorgungsausgleich
- Mögliche Vereinbarungen zwischen den Eheleuten (um das Sorgerecht, Unterhalt für den Ehegatten, etc.)
- Vollmacht für Ihren Rechtsanwalt
- Ihren Personalausweis (oder Reisepass)
- Möglicher Verfahrenskostenhilfeantrag mit Nachweisen über Verbindlichkeiten, Gehaltsbelegen, usw.
Es können auch weitere Unterlagen bei streitigen Scheidungen verlangt werden. Dies richtet sich jedoch nach dem Einzelfall. Wir informieren Sie rechtzeitig darüber, welche (nur falls notwendig) weiteren Unterlagen benötigt werden.
Welche Kosten entstehen beim Einreichen einer Scheidung?
Die Kosten bei einer Scheidung setzen sich aus den Gerichts- & Anwaltsgebühren zusammen. Bei einvernehmlichen Scheidungen orientiert sich dieser am Streitwert, welcher sich über das Nettoeinkommen der Eheleute zur Ehezeit ermitteln lässt. Hier haben wir für Sie einfachen Berechnung dargestellt, wie hoch die Kosten ungefähr ausfallen können. Wenn Sie uns Online einen Scheidungsauftrag zusenden, dann schicken wir Ihnen kostenlos einen unverbindlichen Kostenvoranschlag zu. Ebenfalls können Sie sich von unseren Fachanwälten beraten lassen, um einen besseren Überblick über die entstehenden Kosten zu bekommen.
Link zum Kostenvoranschlag | „Hier geht es zum Formular & Downloadcenter.
Falls Sie Fragen zum Thema Kontenklärung haben, können Sie unsere Fachanwälte für Familienrecht jederzeit gerne anrufen unter 0234-9648440.